Speyer Energiekosten: Kirche will Bedürftigen mit Geld helfen

Gaszähler in einem Privathaushalt
Gaszähler in einem Privathaushalt

Das Bistum Speyer und der Caritasverband der Diözese stellen 1,5 Millionen Euro für Menschen bereit, die unter hohen Energiepreisen leiden. Solche Nothilfen können etwa über die Caritas-Zentren angefordert werden, wie das Bistum am Freitag mitteilte.Die Aktion will laut Bischof Karl-Heinz Wiesemann Menschen „die Angst vor dem Winter nehmen und Mut machen“. Das Geld stammt aus Mitteln, die das Bistum durch Kirchensteuermehreinnahmen aus der staatlichen Energiepreispauschale einnimmt. Bei Bedarf könne der Sonderetat weiter aufgestockt werden.

Ab Januar 2023 könnten Anträge in den Caritas-Zentren gestellt werden, so das Bistum. Diese Zentren befinden sich in Ludwigshafen, Speyer, Germersheim, Neustadt, Landau, Pirmasens, Kaiserslautern und Homburg. Auch die Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialverbandes katholischer Frauen (SkF) in Landstuhl nimmt Anträge entgegen.

Einen Teil des Geldes stellt das Bistum den Kirchengemeinden zur Verfügung. Diese können damit eigene Hilfsprojekte finanzieren. Zudem sollen sie über ihre Pfarrbüros den Kontakt zu den Caritas-Zentren vermitteln.

Die Aktion nach den Worten von Bischof Karl-Heinz Wiesemann Menschen die Angst vor dem Winter nehmen und ihnen Mut machen. „Viele Armutsbetroffene und Rentner schauen mit großen Sorgen auf die kommenden Monate: Weil sie mit Blick auf stark gestiegene Lebensmittelpreise beim Einkaufen jeden Cent zweimal umdrehen müssen oder nicht wissen, ob ihre Rente für die Energiekosten reicht“, so Wiesemann laut Mitteilung.

Die einmalige finanzielle Unterstützung solle helfen, zu vermeiden, dass Menschen eine Energiesperre oder eine Kündigung der Wohnung erhielten. Diese ermögliche entweder die vollständige Übernahme der noch zu zahlenden Energiekosten oder der Lebenshaltungskosten nach Abschlussrechnung des Vermieters oder des Energieversorgers, erläuterte Barbara Assmann, Leiterin der Abteilung Soziales beim Caritasverband für die Diözese Speyer, der die Nothilfe auszahlen wird. Die genaue Art der Notlage werde durch Berater in einem persönlichen Gespräch geklärt, auch der Antrag werde dann von diesen Beratern gestellt.

Die Hilfebedürftigkeit könne beispielsweise durch einen Leistungsbescheid des Jobcenters, eine Steuer- oder Gehaltsbescheinigung nachgewiesen werden. Außerdem müsse geklärt werden, ob vorrangige gesetzlichen Leistungen beantragt werden können. Und es müsse eine Erfolgsaussicht geben – in dem Sinne, dass durch den Zuschuss oder die Übernahme der Rechnung die Existenz des Haushaltes gesichert werden könne. Die private Vermögenssituation werde aber nicht geprüft.

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