Neustadt / Kreis Bad Dürkheim
Verschwundene Pflegekraft: Ermittlungen wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen
Die Polizei wurde gerufen, weil bei der schwerstbehinderten Frau aus dem Kreis Bad Dürkheim niemand die Tür öffnete. Es war Montagmorgen, der 20. März. Die Rollläden in der Erdgeschosswohnung des Sechsparteienhauses waren geschlossen, jemand aus der Nachbarschaft sagte, dass das schon das ganze Wochenende über so gewesen sei. Der Frau, die vor der geschlossenen Haustür stand, kam das alles seltsam vor. Sie schlug Alarm.
Als die Polizei eintraf, war der Sohn bereits vor Ort. Er war der Erste, der die Frau zu Gesicht bekam, nachdem sie drei Tage lang ohne Essen, Trinken und Medikamente in ihrem Bett verbracht hatte. „Es war ein Schock, ich hab’ den Tod vor mir gesehen“, sagte er im Rückblick. Auch die gesetzliche Betreuerin der Frau urteilte: „Das hätte tödlich ausgehen können.“ Die Polizei ermittelte zunächst jedoch nur wegen Körperverletzung und Diebstahl, weil in der Wohnung das Haushaltsgeld in Höhe von 500 Euro fehlte.
Intensive Vernehmungen geplant
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal wurde auf den Fall erst durch einen am 27. April in der RHEINPFALZ veröffentlichten Bericht aufmerksam. Die Behörde ließ sich daraufhin die Akte kommen, wie Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt, auf Anfrage erklärte. Inzwischen sei sie der Auffassung, dass der Fall anders eingestuft werden müsse, als zunächst von der Polizeiinspektion angenommen. Es werde nun auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen ermittelt, erklärte Ströber. „Intensive Vernehmungen“ seien geplant. „Die Staatsanwaltschaft will es genauer wissen.“ Ermittlungen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen seien eine komplexe Angelegenheit, für die umfassende juristische Kenntnisse nötig seien. Nach der Betreuerin, einer 27-Jährigen aus Südosteuropa, werde mit Haftbefehl gefahndet. Die Personalien seien aktenkundig.
Die Betreuerin war bei einem anerkannten Pflegedienst beschäftigt, der seinen Sitz in der Nähe von Karlsruhe hat. Sie war eine Vertretungskraft, die eigentliche Betreuerin der Pflegebedürftigen war zu dem Zeitpunkt in Urlaub und in ihr Heimatland Rumänien zurückgekehrt. Bis zum Zeitpunkt ihres Verschwindens war die Pflegebedürftige nach eigenen Angaben mit der Arbeit der Vertretungskraft zufrieden.
Anerkannte Pflegedienste unterliegen regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst oder den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung, wie die AOK Rheinland-Pfalz mitteilt. Bei vielen anderen Anbietern von 24-Stunden-Betreuung ist das gar nicht der Fall, weil sie oft keine zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind.
Empfehlungen zur 24-Stunden-Betreuung
Auf was sollte man achten, wenn man auf der Suche nach einer 24-Stunden-Betreuung ist? „Das hängt sehr von dem Modell ab, was gewählt wird“, verdeutlicht Hatun Yüce, juristische Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie empfiehlt, zunächst mit Hilfe eines Beraters des lokalen Pflegestützpunktes zu klären, welche Art von Betreuung nötig ist. Reicht vielleicht eine Kombination ambulanter Dienste aus?
Yüce verweist außerdem auf eine Broschüre der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, den „Pflege-Wegweiser: Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“. Darin enthalten ist auch ein Überblick über Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege. Deutlich gemacht wird dort auch, dass eine 24-Stunden-Betreuung nicht mit einer 24-stündigen Arbeitszeit gleichzusetzen ist. Die Verbraucherzentrale unterscheidet beim Einsatz ausländischer Betreuerinnen drei Modelle: das Arbeitgebermodell, das Entsendemodell und die Beauftragung einer selbstständigen Haushalts- und Betreuungskraft.
Beim Arbeitgebermodell schließt der Pflegebedürftige oder ein Familienangehöriger direkt einen Arbeitsvertrag mit der ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft. Beachtet werden müssen dabei die gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise zur Arbeitszeit und zum Arbeitsschutz. Geregelt werden sollten die Arbeitsinhalte, der Arbeitsort und die Arbeitszeit. Wer unsicher sei, ob der Vertrag korrekt ist, solle ihn überprüfen lassen, rät Yüce. Ausländische Betreuungskräfte übernehmen in aller Regel Arbeiten der klassischen Hauswirtschaft und einfache pflegerische Alltagshilfen, aber keine medizinische Behandlungspflege.
Angebote von Vermittlungsagenturen
Unter dem Begriff 24-Stunden-Betreuung finden sich im Internet aber auch zahlreiche Angebote von Vermittlungsagenturen. Die Pflegebedürftigen schließen dann zwei Verträge ab: einen mit der Vermittlungsagentur und einen mit dem Entsendeunternehmen, also dem ausländischen Pflegedienst. Wichtig zu wissen: Es gibt kein Gütesiegel oder ein ähnliches Qualitätsmerkmal für Vermittlungsagenturen. Laut Verbraucherzentrale ist mittlerweile aber eine Zertifizierung entwickelt worden (DIN SPEC 33454), mit der die Anbieter sich unter anderem zu einer Eignungsprüfung der Betreuungskräften verpflichten.
Es gibt auch selbstständige Haushalts- und Betreuungskräfte, teilweise werden auch sie von Agenturen vermittelt. Die Verbraucherzentrale rät allerdings zur Vorsicht. Denn es handele sich häufig um Scheinselbstständige, damit riskiere auch der Pflegebedürftige Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Bußgelder.