Neustadt Verein will Plane verlängern

„Man kann im Sommer wegen des lauten Geschreis kein Fenster mehr öffnen. In unserem Garten stehen unangemeldet Kinder und Trainer, die nach Tennisbällen suchen, der Gestank der Küche der Pizzeria ist nicht auszuhalten – das alles akzeptieren wir nicht mehr.“ Mit diesen Worten begründeten die Nachbarin des TC Grün-Weiß und ihre Tochter die Forderung an die Stadt, den Spielbetrieb einzuschränken. Der Vorsitzende des Ausschusses, Rechtsamtsleiter Andreas Bauer, bemühte sich erfolglos um einen Vergleich und ließ dabei durchblicken, dass er die Entscheidung des Umweltamtes, den Spielbetrieb nicht einzuschränken, für vertretbar hält. Er schloss auch nicht aus, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Dazu kam es aber nach der Beratung mit den Beisitzern Richard Racs und Patrick Henigin, beide Mitglieder des Stadtrates, nicht. Die Entscheidung wird nun schriftlich begründet, den Parteien zugestellt und in etwa zwei bis drei Wochen veröffentlicht. Wie berichtet, hat die Firma Compactbau eine Kaufoption auf ein 5000-Quadratmeter-Grundstück südöstlich der Tennisanlage, das der Nachbarin gehört und einst als Vogelschutzanlage genutzt wurde. Im Dezember 2014 wurde das Gelände erstmals mit Genehmigung des Umweltamtes gerodet. Der Neustadter Bauträger möchte dort bis zu fünf Häuser mit Eigentumswohnungen erstellen. Dazu muss aber der Bebauungsplan geändert werden, was der Tennis-Club ablehnt, weil er mögliche Einschränkungen seines Spielbetriebs durch die künftigen Nachbarn befürchtet. Der Bauausschuss des Stadtrates lehnte – ohne förmlichen Beschluss – eine Änderung des Bebauungsplanes ab. Kurz danach forderte die Nachbarin die Stadt in Schriftsätzen auf, den Spielbetrieb wegen der Lärm- und Staubbelastung drastisch einzuschränken. Das Umweltamt war dazu nicht bereit, verpflichtete aber den Tennis-Club, eine 4,50 Meter hohe Staubplane an seinem Zaun zum Nachbargrundstück hin anzubringen. Nachbarin und der Tennis-Club legten gegen diese Entscheidungen Widerspruch ein. Der Tennis-Club, der durch die beiden Vorsitzenden Jürgen Staab und Gert Schmoll sowie seinen Anwalt Gerhard Rapp vertreten war, hält eine so hohe Plane wegen der Windlast für den Zaun für nicht akzeptabel. Jürgen Staab bot aber erstmals an, freiwillig bis zu einer Höhe von 2,50 Meter auf der gesamten Länge zum Nachbargrundstück durchgehend Schutzplanen anzubringen. Zurzeit gibt es noch vereinzelte Leerstellen. Die Nachbarin, die ohne Anwalt erschienen war, lehnte dies ab und forderte den Bau einer begrünten Lärmschutzwand durch den Tennis-Club. Rechtsanwalt Rapp verwies auf die älteren Rechte des Vereins, der seit den 1950er Jahren ungestört den Sport ausüben könne. Man sei nicht bereit, auf eigene Kosten eine Lärmschutzwand zu erstellen, von der ein späterer Investor profitiere. Die von der Nachbarin und ihrer Tochter zuweilen sehr emotional geführte Diskussion kam zu keinem Ergebnis. Vehement bestritt die Frau, dass hinter ihrer Forderung eine Verkaufsabsicht stehe. Sie weigerte sich, trotz mehrfacher Nachfragen, zu sagen, wer ihre Schriftsätze verfasste. „Wenn ich das so lese, dann stammt das nicht aus der Feder eines Anwaltes, sondern vielmehr eines Verwaltungsrichters“, mutmaßte Andreas Bauer. Thomas Baldermann, der Leiter der Umweltabteilung, begründete den Bescheid seiner Behörde. In dem von Compactbau vorgelegten Lärmgutachten würden die Grenzwerte für ein reines Wohngebiet nur geringfügig überschritten. Man müsse aber von einem Mischgebiet ausgehen und dem Verein einen Altanlagenbonus von fünf Dezibel gutschreiben. Mit der Novelle der Sportanlagenlärmschutzverordnung im Juli 2017 seien Tennisplätze in Wohngebieten sogar privilegiert, so dass ein weiterer Bonus von fünf Dezibel anzurechnen sei. „Eine Überschreitung der Grenzwerte halte ich damit für absolut ausgeschlossen“, so Baldermann. Lehnt der Stadtrechtsausschuss die Forderung der Nachbarin ab, bleibt ihr die Klagemöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht.

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