Neustadt Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch in Neustadt möglich

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Ab 2016 sollen auch minderjährige Flüchtlinge, die allein ins Land kommen, auf alle Kommunen verteilt werden. Für Neustadt könnte das 18 solcher Kinder und Jugendlicher im nächsten Jahr bedeuten, aktuell leben hier drei sowie drei junge erwachsene Asylbewerber, die ebenfalls über die Jugendhilfe betreut werden.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, sogenannte unbegleitete Minderjährige ebenso auf alle 16 Bundesländer zu verteilen wie die erwachsenen Asylsuchenden (wir berichteten). Bislang sind ihre Fälle so geregelt, dass sie dort untergebracht werden, wo sie angekommen sind, meist in Großstädten. Aber auch Kaiserslautern kennt eine solche Konzentration und wird damit vor ebenso große Probleme gestellt: Weil im Kaiserslauterer Hauptbahnhof viele Fernverkehrszüge halten, greift die Bundespolizei immer wieder junge Flüchtlinge auf und gibt sie sozusagen bei der Stadt ab. 109 waren es im vergangenen Jahr, 78 sind es bislang im laufenden. Auch Neustadt rechne mit einer wachsenden Anzahl solcher Fälle, erläutert Marion Walz, Fachbereichsleiterin Familie, Jugend und Soziales bei der Stadtverwaltung, auf Nachfrage. Derzeit lebten drei minderjährige Jungen – ebenso wie drei junge erwachsene Männer – beim Christlichen Jugenddorf in Neustadt und im Haßlocher Jugendhof der Evangelischen Heimstiftung Pfalz. Nach einem Schlüssel nimmt Neustadt etwa 1,3 Prozent jener Asylsuchenden auf, die nach Rheinland-Pfalz kommen. Gilt das künftig auch für unbegleitete Kinder und Jugendliche, würde die Prognose momentan bei weiteren 18 Jungen und Mädchen liegen. Zuständig für die erste Inobhutnahme ist Marion Walz zufolge das Jugendamt Trier – da dort auch die Erstaufnahmestelle des Landes liegt. Wie ebenfalls berichtet, werden zwei weitere in Hermeskeil und Kusel eingerichtet. Wie das Verfahren nun künftig aussehen soll, darüber seien Land und Jugendämter schon seit Längerem auf Landesinitiative hin im Gespräch, Ende Juli stehe der nächste Termin an, sagt Walz. Wie die Regelungen aussehen werden, stehe aber noch nicht fest. Wie in jedem anderen Fall einer Vormundschaft für Minderjährige, entscheidet auch bei jungen Flüchtlingen das Familiengericht über eine Vormundschaft. Beim Neustadter Jugendamt kommen nach Angaben von Walz aktuell 50 Vormundschaften auf eine Vollzeitstelle. Ob die Behörde eine Zunahme an Fällen schultern kann, will die Fachbereichsleiterin derzeit nicht beurteilen. Überlegt werden müsse außerdem, wie die Kinder und Jugendlichen dann betreut werden. Beispielsweise in einer eigenen Gruppe oder in einer gemischten. (ahb)

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