Neustadt Stichwort: Verordnung Nr. 56

Wer an der Stuhlgymnastik des SV Meckenheim teilnehmen möchte, kann die Gebühr von seiner Krankenkasse ersetzt bekommen. Dazu ist allerdings die Verordnung Nummer 56 nötig, die einem der Arzt ausstellt. Mit dieser Verordnung kann schließlich der Verein, hier der SV Meckenheim, die Teilnahme mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen. Die Verordnung Nummer 56 ist Voraussetzung, um an der Gymnastik des Sportvereins teilnehmen zu können. „Der Arzt füllt das Formular aus, welches sein Budget nicht belastet“, informiert der Verein in einem Faltblatt. Der Patient sendet das Formular unterschrieben seiner Krankenkasse zu. Die Kasse schickt das genehmigte Formular wieder dem Patienten zurück, der kann nun mit der Übungsleiterin im Verein Kontakt aufnehmen. (sab)

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