Neustadt Hambacher Schloss: Stadt hebt Versammlungsverbot auf

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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat das Verfahren wegen eines für Pfingstsonntag, 28. Mai, geplanten, aber von der Stadt Neustadt verbotenen Marschs hinauf zum Hambacher Schloss eingestellt. Es müsse nicht mehr entschieden werden, weil die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hätten, teilte das Gericht am Donnerstagnachmittag mit.

Demnach hat die Stadt einen neuen Bescheid erlassen, der die angemeldete Versammlung nun doch erlaubt. Allerdings gelten Auflagen, über die sich die Parteien laut Gericht geeinigt hätten. Zu den Auflagen gehört, dass der Marsch am Vormittag von der Neustadter Festwiese bis auf den bei Hambach gelegenen Parkplatz Dammstraße führt. Von dort können maximal 1500 Teilnehmer auf das Schlossgelände ziehen, abhängig davon, wie viele Versammlungsteilnehmer sich dort schon eingefunden haben. Gegen 14.30 Uhr soll alles beendet sein. Die Versammlungsleitung hat erklärt, sich an die Sicherheitsauflagen der Stadt halten zu wollen. Wird das missachtet, behält sich die Stadt wiederum vor, die Versammlung weiter einzuschränken oder aufzulösen.

Auflagen erst abgelehnt

Hintergrund ist, dass sich das Hambacher Fest am Pfingstwochenende zum 191. Mal jährt. Aus diesem Anlass hatte der Neustadter Unternehmer Wolfgang Kochanek einen Zug aufs Schloss mit mindestens 10.000 Teilnehmern angemeldet, die nach seinen Worten unzufrieden mit der Situation in Deutschland seien. Bei einem ersten Marsch im vergangenen Jahr gehörten dazu auch „Reichsbürger“, Querdenker und Vertreter des rechten Rands.

Angesichts dieser Teilnehmerzahl hätte die Stadt aus Sicherheitsgründen den Marsch nur dann genehmigt, wenn Hauptstraßen genutzt werden und der Zug unterhalb des Schlosses auf einem Parkplatz endet. Weil Kochanek das ablehnte und öffentlich erklärte, sich nicht an Auflagen halten zu wollen, wurde die Versammlung schließlich verboten. Dagegen hatte die Versammlungsleitung einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Neustadt beantragt.

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