Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Geschichten aus dem Amtsgericht: Blutiges Ende einer Geburtstagsfeier

Auf der Geburtstagsfeier, bei der es zu dem lebensbedrohlichen Messerangriff kommt, wird heftig dem Alkohol zugesprochen. Der sp
Auf der Geburtstagsfeier, bei der es zu dem lebensbedrohlichen Messerangriff kommt, wird heftig dem Alkohol zugesprochen. Der spätere Angeklagte hat Stunden danach noch 2,28 Promille.

Ein Richter, der einen Angeklagten verurteilt, muss von der Schuld überzeugt sein. Graue Theorie? Bei einem Fall mit Messerstichen wird das lebensnah. Welches Urteil fiel.

„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.“ „Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.“ Schon im römischen Recht spielte dieser Satz eine Rolle. Überraschung oder auch Schicksalhaftigkeit soll da satirisch zum Ausdruck kommen. Dabei ist Gott manchmal auch überaus gnädig gegenüber Angeklagten.

Ein alter Herr ist auf zwei Krücken zum Neustadter Amtsgericht gekommen. Seine Tochter sagt: „Seine Gesundheit ist schlecht.“ Sein Sohn ist auch da, und noch ein Kumpel. Nachdem sie als Zeugen ausgesagt haben, sitzen sie in der ersten Zuschauer-Reihe. Der Angeklagte, zu ihrer Linken, ist heftig bemüht, sein Gesicht nach vorne zu richten, um nicht in Blickkontakt mit den Vieren zu geraten. Er wurde 1979 in Kasachstan geboren, kam 2000 nach Deutschland, ist 1,92 Meter groß, muskulös.

Zu Verhandlungsbeginn hatte die Staatsanwältin die Tatvorwürfe verlesen. Im April 2024 habe der Angeklagte den alten Herrn in dessen Wohnung in Neustadt nach einer Geburtstagsfeier mit einem Messer durch Stiche und Schnitte in die Halsgegend und den Bauch so massiv verletzt, dass jener ohne Notoperation vermutlich gestorben wäre. Allerdings gehe die Staatsanwaltschaft von verminderter Schuldfähigkeit aus: etwa drei Promille zur Tatzeit, nachts zwischen 2 und 5.30 Uhr.

Sohn ist bei seiner Aussage den Tränen nahe

Alkohol spielte mehrfach eine schicksalhafte Rolle in diesem Fall. Der Sohn des alten Herrn berichtet als Zeuge, er habe den Angeklagten kennengelernt, als jener 2023 eine viermonatige Suchttherapie absolvierte. Man verstand sich so gut, dass der Sohn den neuen Bekannten im April 2024 zur Geburtstagsfeier des alten Herrn einlud.

Der Sohn ist den Tränen nahe, als er im Zeugenstand über den Beginn der Geburtstagsparty berichtet: Der Angeklagte habe Gitarre gespielt, „wir haben gesungen, gegessen, getrunken, Bier, Wodka, es war so ein schöner Abend“. Doch dann der Absturz. „Jemand hat sich übergeben“, so der Sohn, „ich hab saubergemacht.“ „Warum machst du sauber?“, habe ihn der Angeklagte gefragt, Erbrochenes wegmachen, das mache kein echter Mann, das machten nur Untermenschen. „Komm mit raus“, habe der Angeklagte gefordert, so der Sohn weiter, „er wollte eine Schlägerei, ich wollte beruhigen, aber dann hat er mich angegriffen, mein Vater war plötzlich auch dabei.“ Er habe die Wohnung dann fluchtartig verlassen, sei zu seinem Kumpel gegangen, der schon früher von der Party weggegangen war.

Nach zwei Stunden seien sie beide zur Wohnung des Vaters zurückgekehrt, der letztlich dort allein mit dem Angeklagten geblieben war. Der Schock: „Tür auf, viel Blut, alles Blut, mein Vater lag da.“ Der Vater ist lebensgefährlich verletzt, der Angeklagte hat eine tiefe Verletzung im Arm, „bis auf den Knochen“, wie er selbst schildert. Beide kommen in die Klinik, der Vater wird dort notoperiert.

Was genau ist passiert in jener Nacht, als die beiden Männer alleine waren? Der Vater sagt noch auf dem Krankenbett und auch jetzt in der Hauptverhandlung, er habe keinerlei Erinnerung. Auch der Angeklagte versichert in der Hauptverhandlung, er habe keinerlei Erinnerung. Andere Zeugen waren nicht dabei, als das Blut zu fließen begann – berichten aber Bemerkenswertes. Die Tochter des alten Herrn war zeitweise auch auf der Party und erzählt nun weinend, der Angeklagte habe dort massiv provoziert. „Er erzählte von seiner Zeit im Tschetschenien-Krieg, wie dort Leuten die Kehle durchgeschnitten wurde.“

Schockierend die Aussagen von Polizisten, einer Beamtin und eines Beamten. Auf der Fahrt zum Krankenhaus sei der Angeklagte, zu jener Zeit festgenommener Beschuldigter, „befremdlich gut gelaunt und redselig“ gewesen. „Er fragte mehrmals, ob er es geschafft habe, dass ,die’ tot sind; wenn nicht, bringe er sie um, sobald er frei sei.“ Die Beamtin sagt: „Ich hatte das Gefühl, er war sehr klar.“ Trotz immer noch 2,28 Promille ein paar Stunden nach dem Blutvergießen. Auch der Beamte berichtet, der Angeklagte habe erklärt, er wolle „die drei Russen-A…löcher abstechen“, auch, weil jene ihn als „Schwuchtel“ beschimpft und sexuell bedrängt hätten. Die anderen Zeugen schütteln den Kopf, als sie danach befragt werden.

Richter: Im Zweifel für den Angeklagten

Das Gericht – der Vorsitzende Richter, eine Schöffin, ein Schöffe – sprechen den Angeklagten letztlich frei. „Wir haben zu wenig objektive Anhaltspunkte“, erklärt der Vorsitzende. Es gebe sechs schwere Messerverletzungen bei dem alten Herrn, und es sei schon davon auszugehen, dass diese von dem Angeklagten stammen. „Aber der hatte auch eine schwere Verletzung. Wer hat was wem wann zuerst zugefügt?“, fragt der Richter.

Da mag ein Prozessbeobachter ins Grübeln kommen: Falls der gehbehinderte alte Herr, auch er deutlich alkoholisiert, tatsächlich zuerst zustach – hätte dann der zig Jahre jüngere 1,94-Meter-Mann sein Notwehrrecht derart ausüben dürfen? Durch sechs lebensgefährliche Messerhiebe? „Wir sehen die Kräfteverhältnisse“, sagt der Richter. Aber wenn ein Gericht nicht zu einhundert Prozent von der Schuld eines Angeklagten überzeugt sei, gelte „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten.

Die Vier in der ersten Zuschauerreihe, der alte Herr, seine Tochter, sein Sohn, der Kumpel, schauen nach dem Urteil so, als verstünden sie die Welt nicht mehr.

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