Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Gebissen, gespuckt, geschlagen: Neustadterin greift Rettungskräfte an – Mildes Urteil gesprochen

Im Krankenwagen hat die hoch aggressive Frau im September 2024 einer Rettungskraft einen Schlag gegen das Kinn versetzt. In der
Im Krankenwagen hat die hoch aggressive Frau im September 2024 einer Rettungskraft einen Schlag gegen das Kinn versetzt. In der Folge sah es die 41-Jährige auf die Polizisten ab: Sie schlug, spuckte, biss.

Als Rettungskräfte einer betrunkenen Neustadterin helfen wollen, tobt sie und spuckt. Sie beruft sich darauf, unter einer Phobie zu leiden. Der Richter hält ihr das zugute.

Das Wort „Spritzenphobie“ fällt unvermittelt und recht spät in diesem Strafprozess, in dem es um tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung geht. Bis zu fünf Jahre Haft sieht das Strafgesetzbuch für so etwas vor. Die Furcht vor Injektionen heißt lateinisch „Trypanophobie“, die Angst vor Injektionsnadeln „Belonophobie“. Bei einer internationalen Studie im Jahr 2022 berichteten 63 Prozent von 2100 Teilnehmern von einer Nadelphobie, heißt es im Wissenschaftsmagazin „Plos One“.

„Ich habe eine Phobie gegen Spritzennadeln“, ist einer der wenigen Sätze, die die angeklagte 41-jährige Neustadterin von sich gibt an diesem Vormittag. „Deshalb will ich auch nicht in Krankenhäuser.“ Sie habe auch eine Phobie gegen Kliniken und Ärzte.

Die Staatsanwältin verliest die Anklagevorwürfe. Im September 2024 hätten Rettungssanitäter des Roten Kreuzes die Angeklagte in Neustadt auf der Straße liegen sehen, sie sei offensichtlich alkoholisiert und hilflos gewesen. Im Krankenwagen habe sie herumgeschrien, sei immer aggressiver geworden, habe einer Rettungskraft einen Schlag gegen das Kinn versetzt.

Weil die tobende Frau offensichtlich eine Gefahr für andere und sich selbst darstellte, beschlossen die Rettungskräfte, sie zu einer Blutprobe auf die Polizeidienststelle zu bringen. Als dort der Arzt kam, habe sie wild um sich geschlagen. „Sie musste von drei Beamten fixiert werden, sie hat gezielt nach einem getreten“, berichtet eine der beteiligten Polizistinnen im Zeugenstand. Zudem habe sie weiter herumgeschrien und die um sie Versammelten als „mongoloid“ bezeichnet, offenkundig in der Absicht, sie herabzuwürdigen. Die Blutprobe ergab später einen Wert von 1,85 Promille.

Mit Handfesseln und Spuckschutz

„Auch nach der Blutprobe hat sie sich nicht beruhigt“, berichtet die Polizistin im Zeugenstand, „sie schien uns nicht zurechnungsfähig.“ Deshalb fiel diese Entscheidung: Sie muss in eine psychiatrische Fachklinik nach Bad Dürkheim gebracht werden. „Dafür wurden ihr Handfesseln angelegt“, sagt die Polizistin, „und eine Spuckschutz-Haube, weil sie versucht hat, uns zu bespucken.“ Im Streifenwagen auf der Fahrt nach Bad Dürkheim dann dies: „Sie hat weiter herumgeschrien, versucht zu treten, sie hat erhebliche Kräfte entwickelt, konnte schließlich die Spuckschutz-Haube nach oben schieben, spuckte mir auf die Jacke und biss mir in den kleinen Finger.“ Sie habe dicke Handschuhe angehabt, schildert die Polizistin, dennoch habe der Biss „echt wehgetan“.

Ob sie etwas zu den Vorwürfen sagen wolle, fragt der Richter die Angeklagte. „Ohne meinen Anwalt sage ich nix“, antwortet sie zunächst. Erst später, kurz vor dem Urteil, wird sie die Phobien ins Feld führen, offenbar, aber ohne es direkt zu artikulieren, als Erklärung für ihr Verhalten. Aber ein Anwalt zur Verteidigung der Angeklagten ist nicht da. Zudem sagt der Richter, das höre er jetzt zum ersten Mal, dass ein Anwalt zur Verteidigung bestellt worden sei. Auch wenn die Angeklagte keinen Verteidiger an der Seite hat: Die Verhandlung wird fortgesetzt. Anders wäre es nach der Strafprozessordnung nur, wenn eine Fall von „notwendiger Verteidigung“ vorläge, etwa bei besonders schweren Vorwürfen, oder wenn sich Beschuldigte wegen komplizierter Sach- und Rechtslage nicht selbst verteidigen können.

Rettungskräfte perfide angegriffen

„Die Angeklagte ist völlig ausgerastet“, betont die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Mit einer Geldstrafe sei es da nicht mehr getan, zumal drei Vorstrafen – Beleidigungen und Verleumdung – aktenkundig seien. Sieben Monate Haft auf Bewährung seien angemessen, „und es wäre schön, wenn man die Angeklagte zur Drogenberatung schicken würde“, sagt die Anklägerin. „Hab’ ich alles schon gemacht“, lässt sich die Angeklagte knurrig und trotzig vernehmen, „aber geholfen hat’s net.“ Bis zum Hals eingemummelt in einen dicken Anorak sitzt sie mit bitterer Miene auf ihrer Anklagebank wie in einer Wagenburg. Sie hat das letzte Wort vor der Urteilsverkündung, da kommt ihr dann immerhin ein leises „tut mir leid“ von den Lippen.

Zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, lautet schließlich das Urteil. Auch der Richter beklagt die massive Aggressivität. Dass es besonders perfide ist, ausgerechnet Rettungskräfte zu attackieren, also Menschen, die anderen – und womöglich einem selbst – helfen, erwähnt der Richter auch, allerdings nicht so nachdrücklich, wie es angesichts der beängstigend steigenden Anzahl solcher Übergriffe überall im Land zu erwarten gewesen wäre. Dass sie Angst vor Spritzen habe, hält er der Angeklagten durchaus zugute, und auch, dass sie gesagt habe, es tue ihr leid. Während er anfangs, etwa bei der Debatte um den nicht vorhandenen Verteidiger, unnachgiebig argumentierte, wirkt der Richter im Tonfall am Ende eher versöhnlich. „Man versucht schon, Ihnen entgegen zu kommen“, gibt er der Angeklagten mit auf den Weg. Bei einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren seien zehn Monate „im unteren Bereich.“ Allerdings: „Was nicht passieren darf, ist, dass Sie in der Bewährungszeit noch mal straffällig werden.“

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