Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Attacke wegen Döner: War der Angeklagte schuldfähig?

„Ich brauchte Geld für einen Döner“, rechtfertigte der Angeklagte vor Gericht seine Tat im November 2022.
»Ich brauchte Geld für einen Döner«, rechtfertigte der Angeklagte vor Gericht seine Tat im November 2022.

Versuchte räuberische Erpressung wirft die Frankenthaler Staatsanwaltschaft dem Angeklagten wegen einer Attacke in Neustadt vor. Ärztliche Diagnosen werfen die Frage auf, ob er schuldfähig war. Am Ende löst das Votum des psychiatrischen Sachverständigen beim Angeklagten Freude aus - und bei allen anderen Prozessbeteiligten auch.

„Der Toni“, sagt Verteidiger Ulrich Kempf, „ist kein böser Mensch.“ Toni, der Angeklagte, ist jetzt 44. Als Kind reiste er mit den Eltern im Wohnwagen herum, er kann weder lesen noch schreiben, er ist Analphabet. In der Verhandlung vor dem Frankenthaler Landgericht und in den Pausen zeigt er sich leutselig, plaudert mit dem psychiatrischen Sachverständigen Thomas Funk (Wiesloch), fällt durchaus auch mal dem Vorsitzenden Richter Alexander Melahn ins Wort, entschuldigt sich dann aber immer und immer wieder wortreich, fast geschwätzig. Versuchte räuberische Erpressung wirft ihm die Staatsanwältin vor. Er sei am 30. November 2022 gegen 23.20 Uhr in Neustadt in der Nähe des Marktplatzes an einen Pkw herangetreten und habe dem Mann auf dem Fahrersitz gedroht, er werde ihn und sich selbst töten, wenn er ihm nicht 20 Euro gebe. „Ich wollte dem Mann nichts antun“, beteuert der Angeklagte in der Hauptverhandlung, „das war ein purer Blödsinn von mir, ehrlich, ich hätte ihm nichts getan, bei Gott und Jesus.“ Es sei ihm ganz eklig gegangen an jenem Tag, „ich habe gekotzt, ich brauchte Geld für einen Döner“. Der Opferzeuge sagte aus, er habe die Drohung ernst genommen, den Angeklagten hingehalten, unter einem Vorwand telefoniert. Als die Polizei gekommen sei, habe sich der Angeklagte entschuldigt.

Diagnose: Paranoide Schizophrenie

Toni, der Angeklagte, ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Elf Einträge weist das Bundeszentralregister aus, beim ersten war er 16. 2007 verurteilt ihn das Landgericht Göttingen wegen gefährlicher Körperverletzung und ordnet seine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus an. Ähnliches trägt sich 2021 vor dem Landgericht Landau zu: Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub, die Richter verkünden seine Psychiatrie-Einweisung, setzen diese Maßnahme aber zur Bewährung aus. „Paranoide Schizophrenie und leichte bis mittelgradige Intelligenzminderung“, Wahnvorstellungen, Störungen des Ich-Bewusstseins und Halluzinationen, so lauten frühere fachärztliche Diagnosen für den Angeklagten, die vor der Frankenthaler Strafkammer zur Sprache kommen. Aktuell muss er sich regelmäßig bei einer psychiatrischen Ambulanz vorstellen und erhält wegen seiner Schizophrenie monatlich Injektionen mit Depot-Wirkung. Toni sieht das so: „Herr Richter, die Spritzen tun mir gar nicht gut, nein, wirklich, ich hab Schlafstörungen, gar nicht gut.“

Vermindert schuldfähig, oder nicht?

Eine Kernfrage des Frankenthaler Verfahrens: War der Angeklagte am 30. November 2022, als er in Neustadt den Autofahrer bedrohte, vermindert schuldfähig? Falls ja, müsste sich auch die Frankenthaler Strafkammer, wie früher schon die Richter in Göttingen und Landau, mit dem Thema „Psychiatrie-Einweisung“ befassen. Der psychiatrische Sachverständige Thomas Funk erzählt zunächst darüber, wie er den Angeklagten in dessen Wohnung zum Gespräch traf. „Er stand schon auf der Straße und hat gewunken, eine herzliche Begrüßung.“ In der Wohnküche habe man dann gesprochen, „er war kooperativ.“ Funks Fazit: Die paranoide Schizophrenie, in früheren Jahren durch „brutale Symptomatik“ und schwere Straftaten zutage getreten, sei „jetzt durch die Medikamente besser im Griff.“ Bei der Tatbegehung in Neustadt sei der Angeklagte trotz psychischer Erkrankung schuldfähig gewesen, habe in vollem Umfang Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit besessen, sei weder unfähig gewesen, das Unrecht seiner Tat zu erkennen, noch unfähig, nach dieser Erkenntnis zu handeln. „Er war sehr wohl in der Lage, sich zu steuern“, so der Psychiater. Der Tatablauf zeige das klar. „Als er auf Anhieb nicht das geforderte Geld bekam, ging er vom Wagen des Opfers weg, und als die Polizei kam, entschuldigte er sich.“

Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig

Als der Psychiater seinen Vortrag beendet hat, scheint dann jedenfalls die Fähigkeit des Angeklagten, die Auswüchse seines eigenen Mitteilungsbedürfnisses zu steuern, stark vermindert. „Das haben Sie sehr nett formuliert“, ruft Toni dem Sachverständigen quer durch den Raum zu.

Volle Schuldfähigkeit – damit ist das Thema Psychiatrie-Einweisung außen vor. An Mimik und Körpersprache aller Prozessbeteiligten ist zu erkennen, dass ihnen das sehr recht ist.

Sodann geschieht, was selten vorkommt: dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung exakt auf dasselbe Strafmaß plädieren. „Acht Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung“, lautet die Forderung sowohl des Verteidigers Kempf als auch der Staatsanwältin. Acht Monate Haft lautet sodann, wenig überraschend, auch das Urteil der Strafkammer. Der Vorsitzende Melahn lässt allerdings keinen Zweifel daran, dass es die letzte Chance ist, die der Angeklagte bekommt. Fünf Jahre dauert die Bewährungszeit, relativ lang – bewusst habe man so entschieden, betont Melahn. „Wir wollen sicherstellen, dass Sie Kontakt mit der psychiatrischen Ambulanz halten und sich vor allem die Medikamenten-Injektionen verabreichen lassen, auch wenn Sie das nicht wollen.“ Falls der Angeklagte während dieser fünf Jahre nochmal straffällig werde, „dann“, so Melahn, „bin ich sicher, dass es keine Bewährung mehr gibt“.

Ganz zum Schluss ist es dann, wenig überraschend, der Angeklagte, der das letzte Wort behalten will: „Ich lass’ mir nichts mehr zuschulden kommen. Ich schwör’s, beim lieben Herrgott.“

x