Neustadt Radweg soll in öffentliche Hand

91-85291600.jpg

Insgesamt verläuft der Radweg am Ortseingang vom Badepark her über eine Fläche von 1231 Quadratmetern. Unklar ist die Frage der Haftung, falls sich jemand auf dem Radweg verletzen sollte. Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2013 hatte sich ein Grundstücksbesitzer gemeldet und von der Gemeinde gefordert, dass der Radweg auf seinem Geländeanteil herausgerissen wird, weil er auf seinem Grundstück hinter dem Radweg Butternusskürbisse anbauen wolle (wir berichteten). Diese Äcker und das Gelände, über das der Radweg verläuft, waren früher zusammengehörende Grundstücke. Nachdem die Gemeinde diese Forderung ablehnte, hatte der ehemalige Haßlocher, der in Österreich lebt, vor dem Verwaltungsgericht Neustadt geklagt. Zwar sei die Forderung des Mannes grundsätzlich berechtigt, doch sei sein Anspruch, den Radweg zu entfernen, seit dem Jahr 2000 verjährt, so die Entscheidung des Gerichts. Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) hatte im Verlauf der Diskussion um den Radweg und die Butternusskürbisse mitgeteilt, dass es Verträge zwischen der Gemeinde und den Grundstücksbesitzern gebe, die der Gemeinde die Nutzung des Geländes als Radweg gestatten. Lorch berief sich dabei auf Angaben ehemaliger Mitarbeiter der Gemeinde. Die Verträge bestünden offensichtlich doch nicht, jedenfalls seien sie nicht auffindbar, musste Lorch jetzt auf Anfrage der RHEINPFALZ eingestehen. Wie er berichtet, wurde bei der Gemeinde inzwischen darüber nachgedacht, mit den etwa 40 betroffenen Grundstücksbesitzern sogenannte Gestattungsverträge abzuschließen. Mit diesen Verträgen würden die Eigentümer des Geländes der Gemeinde gestatten, dieses als Radweg zu nutzen. Inzwischen sei man jedoch zu der Erkenntnis gelangt, dass solche Verträge nicht rechtssicher wären. Im Doppelhaushalt 2015/16 der Gemeinde sind 12.000 Euro für den Kauf der Grundstücke eingeplant. Diese Summe ist allerdings mit seinem sogenannten Sperrvermerk versehen. Das bedeutet, dass der Gemeinderat oder ein Ausschuss des Gemeinderats zustimmen muss, wenn das Geld ausgegeben werden soll. Um einen Betrag von 870 Euro freizugeben, hat der Haupt-Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Gemeinderats nun der Aufhebung des Sperrvermerks zugestimmt. Wie Lorch berichtet, hatte sich aufgrund der Berichterstattung über die Forderung des ehemaligen Haßlochers und dem Verfahren am Verwaltungsgericht der Besitzer einer 30 Quadratmeter großen Fläche bei der Gemeinde gemeldet und seinen Besitz zum Kauf angeboten. Der Mann habe bereits vor einiger Zeit sein Ackergelände verkauft und wollte nun auch das Reststück loswerden. Die Gemeinde bezahlt dem Mann 2,90 Euro pro Quadratmeter. Darauf belaufe sich der aktuelle Bodenrichtwert. Nach Angaben von Lorch sollen demnächst den anderen Grundstücksbesitzern Kaufangebote gemacht werden. Es sei „mehr als fraglich“, ob die anderen Eigentümer bereit seien, ihren Besitz zu diesem „Spottpreis“ zu verkaufen, so Rupert Busching, der ehemalige Haßlocher, der gegen die Gemeinde geklagt hatte. Zumal die Zufahrt zu den Ackergrundstücken nur über den Radweg möglich sei. Wenn sich auf dem Radweg jemand verletzt, „haftet im Prinzip der Grundstücksbesitzer“, sagt der Erste Beigeordnete Tobias Meyer (CDU) auf Anfrage. Es müsse allerdings geprüft werden, wie es in diesem Fall ist, da es sich um einen öffentlichen Weg handle. „Wir würden uns unserer Verantwortung nicht entziehen“, versichert Meyer. |ann

x