Mannheim
Warum noch kein Cannabis „made in Mannheim“ geraucht werden kann
Eigentlich sollten die Grow-Räume des Mannheimer Cannabis-Social-Clubs „Grüne Liebe Rhein-Neckar“ nun in voller Blüte stehen. Bis zu 30 Kilogramm Marihuana wollte man Ende März ernten, als einer der ersten legalen Gras-Züchter Baden-Württembergs überhaupt. Stattdessen wurde noch nicht mal mit dem Anbau begonnen, haben die Betreiber Klage eingereicht – und hängen weiter in der Warteschleife.
Mitte November 2024 hatte die „Grüne Liebe“ die Lizenz zum Anbau von Cannabis erhalten. Doch kurz darauf geriet das Projekt wieder ins Stocken, ließ man sich wie viele andere Anbauvereine von einem Anwalt vertreten. Das ist in erster Linie Johannes Nelkenstock, Jurist aus Frankfurt, der sich schon vor zwei Jahren auf die Gründung und Betreuung von Cannabis-Clubs spezialisierte und mittlerweile über 100 Vereinigungen in ganz Deutschland vertritt.
Klage eingereicht
Doch während er in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern bereits zur ersten Ernte eingeladen wurde, hat er in Baden-Württemberg bislang sechs Klagen eingereicht, für Clubs aus Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg – und eben Mannheim. Beanstandet werde unter anderem, dass das Gehalt von Vorstandsmitgliedern auf die Grenze der geringfügigen Beschäftigung beschränkt werden soll. Das betreffe aber genau die Menschen, die die Verantwortung für den legalen Anbau tragen.
Fast konträr zu dieser Vorgabe des Regierungspräsidiums stehe jedoch, dass werktags von 9 bis 17 Uhr eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet und innerhalb einer halben Stunde ein Vereinsmitglied vor Ort sein müsse, wenn die Behörde den Anbau überprüfen wolle. Schon beim einmaligen Verstoß könne die Erlaubnis entzogen werden. „Derzeit laufen schriftliche Verfahren, es gibt Klageerweiterungen und Stellungnahmen. Nun muss man abwarten, ob es vor Gericht geht oder nicht“, erklärt Nelkenstock.
Filteranlagen nötig
Zudem warte auch die „Grüne Liebe“ noch auf eine konkrete Nutzungsgenehmigung. Zur Verhinderung einer möglichen Geruchsimmission mussten Aktivkohlefilter eingebaut und überprüft werden. „Der Anbau ist mit einer Umnutzung der Immobilie verbunden. So etwas muss aber erst durch die Gemeinderäte gehen, wo das Thema auf wenig Gegenliebe stößt“, weiß der Anwalt. In Bayern etwa sei extra ein Spielplatz zur Verhinderung eines Clubs geplant worden. Per Gesetz nämlich ist der Cannabis-Anbau im Radius von 200 Metern zu einem Spielplatz untersagt. „Mit der Folge, dass nun Jugendliche auf dem Spielplatz kiffen, mit Stoff vom Schwarzmarkt“, sagt Nelkenstock.
Am 1. April jährt sich die Teillegalisierung für den Konsum und Anbau von THC. Das neue Cannabisgesetz sorgt bei Nelkenstock für einen „Fulltimejob“, insgesamt aber habe es bei Anwälten, ja im ganzen Rechtsapparat für eine Entlastung gesorgt. „Die Delikte mit Betäubungsmittel sind um ein Drittel zurückgegangen. Kleinere Verfahren mit geringen Mengen werden nun eingestellt. Sonst war das ein großer Aufwand, mit Anzeige, Polizeibericht, dem Einschalten der Staatsanwaltschaft. Es führt zu einer Entlastung der Verwaltung und zu einer Entkriminalisierung“, findet Nelkenstock.
Unterschiedliche Rechtslage
Zu dieser sollten eigentlich auch die Anbauvereine beitragen. Doch die Rechtslage ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. „Uns sind bislang 91 Anträge vorgelegt worden, davon wurde in 13 Fällen eine Erlaubnis erteilt“, sagt eine Sprecherin des Regierungspräsidiums. Weitere neun Clubs aus Mannheim warten auf grünes Licht. Manchen der erst frisch gegründeten Cannabis-Vereine aber ist auch schon die Puste oder das Geld ausgegangen. „Sie haben Kredite aufgenommen, müssen nun Zinsen zahlen, ohne dass es vorangeht. Die meisten aber haben solide geplant und einen Rückhalt von ihren Mitgliedern“, erklärt Nelkenstock.
Um in Rechtsfragen besser und gebündelter agieren zu können, hat sich in Baden-Württemberg nun mit der Cannabis Anbauvereinigung ein Landesverband gegründet. Der Zweite Vorsitzende: Matthias Caroli von der „Grünen Liebe Rhein-Neckar“. Sorge, dass durch die neue Regierung das Cannabisgesetz nochmal gekippt werden könnte, hat er nicht. „404 Bundestagsabgeordnete haben dafür gestimmt. Es gibt einen Vertrauensschutz in die geltende Rechtslage. Die kann nicht einfach einkassiert werden“, sagte er schon bei einem Treffen im November.
Keine Umkehr befürchtet
„Theoretisch wäre das schon möglich, auch die Opposition könnte einen Gesetzesentwurf einbringen“, erklärt hingegen Nelkenstock. Dann aber müssten die Anbauvereine auch entsprechend entschädigt werden. Im Sondierungspapier der neuen Koalition sei das Thema Cannabis nicht mit einer Silbe erwähnt worden, rechnet der Anwalt nicht mit einer Rückkehr des Verbots.