Ludwigshafen Tankstellenraub: Sieben Jahre Haft

Mit einer Haftstrafe von sieben Jahren wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung ist gestern vor dem Landgericht Frankenthal der Prozess gegen den 21-jährigen Fahrer des Fluchtwagens geendet (wir berichteten). Zusammen mit einem weiteren jungen Türken wurde der Mutterstadter für schuldig befunden, zum Jahresende 2017 eine Serie von Raubüberfällen begangen zu haben. Ziele waren mehrere Tankstellen in Ludwigshafen und der Vorderpfalz gewesen. Überfallen wurde daneben auch ein Rewe-Markt in Schwetzingen.
In den Aussagen der beiden geständigen Angeklagten wurde eine durchgehende Arbeitsteilung deutlich: Der damals 21-jährige Umut E. betrat während der dunklen Abendstunden den Verkaufsraum der Tankstellen, bedrohte die Angestellten mit einer Waffe und forderte Geld. Er benutzte dabei eine echt aussehende, aber ungeladene Schreckschuss- oder Softairwaffe, wie sich später herausstellte. Teilweise war auch ein Messer im Spiel. In der Nähe wartete Ali K. in einem Auto, mit dem die Täter unerkannt flüchteten. Nach diesem Muster ereigneten sich im Zeitraum von nur wenigen Wochen ab dem 12. November 2017 Überfälle auf insgesamt acht Tankstellen in Dannstadt-Schauernheim, Ludwigshafen, Speyer, Neustadt, Frankenthal, Worms und anderen Orten. Außerdem wurde in Schwetzingen nachmittags um 16.30 Uhr ein Rewe-Supermarkt ausgeraubt. Erbeutet wurden insgesamt 12.840 Euro. In einem getrennten Verfahren war Umut E. dafür kürzlich vom Landgericht Frankenthal wegen räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. In der aktuellen Verhandlung gegen den 21-jährigen Ali K. hat dieser eingestanden, bei den Taten den wartenden Fluchtwagen gefahren zu haben. Wie der verurteilte Umut E. in der gestrigen Verhandlung als Zeuge aussagte, sei es eine gemeinsame Idee gewesen, Tankstellen zu überfallen. „Ich habe keinen Führerschein. Deshalb sollte er fahren und ich gehe rein“, erklärte er die Arbeitsteilung. Zusammen hätten sie die Tankstellen ausgesucht. Ali K. habe für spätere Taten dann eine Softairwaffe besorgt. Die Beute sei 50 zu 50 geteilt worden. „Er hat viel Marihuana geraucht und harten Alkohol getrunken“, berichtete Umut E. auf Nachfrage des Richters. Ein während der U-Haft angefertigtes psychologisches Gutachten hatte ebenfalls einen starken Drogenkonsum und eine bestehende Drogenabhängigkeit bescheinigt. Wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer betonte, liege deshalb aber keine verminderte Schuldfähigkeit vor. Da es gemeinschaftliche Taten waren, sei für beide dieselbe Strafe angemessen. Gefordert werde für den Angeklagten daher sieben Jahre Haft. Dieser habe jedoch ein Drogenproblem und brauche eine Therapie. Dieser Auffassung schlossen sich die Verteidiger des 21-jährigen im Wesentlichen an. Rechtsanwalt Hans Böhme bat darum, das jugendliche Alter zu berücksichtigen. In seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Haftstrafe von sieben Jahren. Dazu wird Ali K. nach Verbüßung von 18 Monaten Haft ab Mai 2019 für die Dauer von zwei Jahren in einer Entziehungsanstalt untergebracht und erhält so die Chance, den Drogen abzuschwören und eventuell auch eine Berufsausbildung zu beginnen. „Ich bereue die Taten, will so etwas nie wieder tun und eine Therapie angehen“, versprach der 21-Jährige im Beisein seiner Familie und seiner Verlobten, die die ganze Verhandlung auf den Zuschauerplätzen des Gerichtssaals mit großer Anteilnahme verfolgt hatten.