Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel „Speed“ kiloweise im Garten gebunkert

Vollsynthetische Drogen wie Ampetamine sind in Deutschland auf dem Vormarsch.
Vollsynthetische Drogen wie Ampetamine sind in Deutschland auf dem Vormarsch.

Weil er mit rund sechs Kilogramm Amphetamin gehandelt haben soll, ist ein 44-jähriger Ludwigshafener am Montag zu einer fast fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In seinem Garten war ein unterirdisches Drogenversteck entdeckt worden. Nicht die einzige Überraschung in dem Verfahren.

Im Prozess um den 44-jährigen Mann aus Ludwigshafen ist etwas überraschend schon am ersten Verhandlungstag das Urteil gefallen. Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten und würdigte bei der Strafzumessung das abgelegte Geständnis des Mannes. Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft, auch wegen Drogenbesitzes.

Staatsanwältin Gabriele Werner hatte dem 44-jährigen in ihrer Anklageschrift vorgeworfen, in der Zeit von August bis September 2022 in Ludwigshafen in einem Fall rund 300 Gramm Amphetamin verkauft zu haben und außerdem etwa 5,5 Kilogramm Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf auf seinem Gartengrundstück in einem Erdbunker gelagert zu haben. Zu den Tatvorwürfen hatte der vorbestrafte Angeklagte bis zum Prozessbeginn keine Aussagen machen wollen. Allerdings war die Beweislage doch recht eindeutig. Offenbar hatte ein in der Verhandlung aus Gründen des Personenschutzes nicht näher bezeichneter Tippgeber im Rahmen einer verdeckten Ermittlung die Polizei mit einem Hinweis auf die Existenz des Erdbunkers auf die richtige Spur gebracht.

Garten im Stadtteil West

Bei einer Durchsuchungsaktion der Beamten in dem Gartengrundstück an der Bayreuther Straße konnte schließlich das im Boden versteckte Amphetamin mit einem Gewicht von 5,5 Kilogramm aufgefunden werden. Im Gegenzug für ein volles Geständnis, das einen schnelleren Abschluss des Prozesses erlaubte, habe das Gericht in einem Rechtsgespräch mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen Strafrahmen für das Urteil angeboten. Der sollte mindestens vier Jahre und sechs Monate, am Ende aber nicht mehr als fünf Jahre und sechs Monate Haft bedeuten, erläuterte der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch. Nach kurzer Unterredung mit seinem Verteidiger legte der 44-Jährige daraufhin in der Verhandlung ein volles Geständnis ab und gab alle vorgeworfenen Anklagepunkte zu.

Ein Ermittler der Kriminalpolizei konnte im Anschluss daran im Zeugenstand die Richtigkeit der gemachten Angaben noch einmal bestätigen. Wie sich zeigte, hatte der Angeklagte ein weiteres Kilogramm Amphetamin bereits an seinen Bruder zum Weiterverkauf weitergegeben. Die Drogen konnten jedoch ebenfalls rechtzeitig sichergestellt werden. Ein weiteres Kilogramm „Speed“ fand sich bei einer Durchsuchungsaktion der Polizei bei der Kurierfahrerin, die die Drogen vom Angeklagten zum Bruder weitertransportiert hatte. Die Frage, wo die große Menge an Amphetamin hergekommen ist und wer die eigentlichen Hintermänner im Verteilernetz sind, sei vom Gericht zwar gestellt worden. Antworten habe es darauf aber nicht gegeben, räumte der Richter mit Bedauern ein.

Strafmilderndes Geständnis

Hier endete dann offenbar die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten. Durch sein Geständnis konnte die Vernehmung weiterer Zeugen entfallen und die Beweisaufnahme geschlossen werden. In ihrem anschließenden Plädoyer forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von fünf Jahren wegen „Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“. Die Verteidigung durch Rechtsanwalt Steffen Kling aus Mannheim vertrat die Meinung, dass eine Strafe am unteren Rahmen der Vereinbarung mit vier Jahren und sechs Monaten Haft ausreichend sei. In seinem Urteil verhängte das Gericht schließlich eine Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten.

Das Gericht sei unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, weil von den fast sechs Kilogramm Amphetamin de facto nichts weiterverkauft und zu Endabnehmern gekommen sei, erläuterte Richter Sauermilch. Es sei davon ausgegangen worden, dass der versuchte Drogenhandel nur zum Zweck der Gewinnerzielung erfolgt sei. Der Angeklagte sei zwar früher selbst Drogenkonsument gewesen. Es gebe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass er selbst noch immer drogenabhängig sei, meinte der Richter. Doch fast sechs Kilogramm Amphetamin stellten eine erhebliche Menge dar. Der gesetzliche Strafrahmen für das Handelttreiben mit Drogen „in nicht geringer Menge“ sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bei einer Höchststrafe von bis zu 15 Jahren vor.

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