Ludwigshafen Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen: Stadt weist Kritik zurück

Spaziergang statt Umzug hieß es dieses Jahr bei der Maudacher Kerwe.
Spaziergang statt Umzug hieß es dieses Jahr bei der Maudacher Kerwe.

Nahezu alle bisherigen Veranstaltungen könnten wie auch in der Vergangenheit durchgeführt werden. Mit dieser Einschätzung reagiert Ordnungsdezernent Andreas Schwarz (SPD) auf Kritik seitens der Maudacher CDU. Diese hatte sich geärgert, dass der Antrag für den diesjährigen Kerweumzug „im Keim erstickt worden“ sei – was die Verwaltung ihrerseits allerdings vehement bestreitet.

Von Eva Briechle

Es treffe nicht zu, dass die Stadtverwaltung in Sachen Maudacher Kerweumzug ein überzogenes bürokratisches Handeln oder eine Überinterpretation von Vorschriften an den Tag gelegt habe, teilt Andreas Schwarz per Presseerklärung mit.

„Bereits seit Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in Rheinland-Pfalz engagiert sich die Stadtverwaltung, mögliche Verständnisfehler auszuräumen.“ So treffe es nicht zu, dass das Gesetz inhaltlich verbindliche Vorgaben zur Durchführung von Veranstaltung wie zum Beispiel Kerwen, Straßenumzügen und vergleichbaren Festen unter freiem Himmel macht. Auch würden keine Angaben zu einer erforderlichen Anzahl von Aufsichtspersonal, Sicherheitsvorkehrungen und Absperrmaßnahmen gemacht.

Stadt prüft jeden Einzelfall

Neu sei allerdings, dass das POG für die Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen konkrete Fristen und Verfahrenswege definiert – und zwar abhängig von der Anzahl der gleichzeitig zu erwartenden Gäste. „Übersteigt diese Zahl mehr als 5000 Personen ist die Veranstaltung mindestens drei Monate vorher schriftlich anzuzeigen. Liegt die Zahl der gleichzeitig teilnehmenden Personen bei mehr als 15.000 Personen ist die Veranstaltung mindestens sechs Monate vorher anzukündigen“, erläutert der Ordnungsdezernent. In letztgenanntem Fall spreche man von einer Großveranstaltung, für die zwingend ein Sicherheitskonzept vorzulegen sei.

„Handelt es sich um eine Veranstaltung, zu der weniger als 5000 Besucher erwartet werden, kann ein Sicherheitskonzept notwendig sein, das vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen ist“, erklärt Schwarz. Ob dieses am Ende jedoch tatsächlich erforderlich ist und in welchem Umfang es vorliegen muss, prüfe die Ordnungsbehörde immer für den jeweiligen Einzelfall.

Es war genau dieser Punkt, an dem sich die Kritik des Maudacher Arge-Vorsitzenden und CDU-Mitglieds Jürgen Schreiweis entzündete: Weil die Verwaltung nicht habe sagen können, ob sie am Ende ein Sicherheitskonzept für den Kerweumzug verlangen werde und schlichtweg ein großer Mehraufwand sowie mögliche Kosten im Raum gestanden hätten, wenn das Sicherheitskonzept verpflichtend geworden wäre, habe man auf die Beantragung des Maudacher Kerweumzugs verzichtet.

Stadt biete Hilfestellung an

Andreas Schwarz als Ordnungsdezernent ist indes der Ansicht, dass „nahezu alle bisherigen Veranstaltungen weitgehend so durchgeführt werden können, wie in der Vergangenheit auch.“ Mithilfe der „Handreichung Brauchtumsumzüge“ könnten die Veranstalter ein Konzept einmalig erstellen und es für Folgeveranstaltungen wiederverwenden. „Alle, die eine Veranstaltung planen und durchführen möchten, können sich an die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen im Ordnungsdezernat wenden.“ Dort bestehe die Möglichkeit, notwendige Informationen und Hilfestellungen zu erhalten, um Veranstaltungen, Feste sowie Umzüge im Einklang mit dem novellierten Polizei- und Ordnungsbehördengesetz anzumelden.

Die Wahrnehmung der Maudacher CDU ist indes eine andere: „Von der städtischen Koordinierungsstelle, die sich um die Vereine und Einrichtungen kümmern sollte, ist kein Engagement wahrnehmbar“, ließen die Christdemokraten jüngst verlauten, die von der Verwaltung ein vereinfachtes Konzept zur Durchführung von Brauchtums- und Vereinsveranstaltungen fordern.

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