Ludwigshafen Seit 500 Jahren gültig

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Für das Herzogtum Bayern 1516 erlassen, inzwischen in ganz Deutschland gültig: Für die Bierherstellung darf seit 500 Jahren nur Gerste beziehungsweise Malz, Hopfen, Wasser und Hefe verwendet werden.

Vor ziemlich genau 500 Jahren, am 23. April 1516, wurde in Ingolstadt von den Bayrischen Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. für das Herzogtum Bayern eine neue Landesordnung erlassen, in der unter anderem stand: „Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“ Das war die Geburtsstunde des deutschen Reinheitsgebotes. Die Hefe, die zum Bierbrauen benötigt wird, war damals noch gar nicht entdeckt, obwohl sie beim Gärungsprozess eine wichtige Rolle spielt. Sie wurde erst später in das Reinheitsgebot mit aufgenommen. Außerdem wurde aus Gerste im Lauf der Jahre Gerstenmalz und schließlich Malz. Noch heute darf deutsches Bier ausschließlich aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden. Das Reinheitsgebot ist somit die älteste noch heute gültige Lebensmittelgesetzgebung der Welt. (krx)

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