Rhein-Pfalz-Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Müllentsorgung: Was beim Gelben Sack zu beachten ist

Gelbe Säcke warten in Limburgerhof darauf, abgeholt zu werden. Weil Betriebe in der Regel mehr als „haushaltsübliche Mengen“ an
Gelbe Säcke warten in Limburgerhof darauf, abgeholt zu werden. Weil Betriebe in der Regel mehr als »haushaltsübliche Mengen« an Verpackungsmüll haben, sind diese angehalten, einen Großbehälter zu ordern.

Gewerbetreibende tun sich offenbar schwer bei der Entsorgung von Verpackungsmüll. Besonders, wenn es um größere Mengen geht. Bei der Kreisverwaltung laufen viele Anfragen auf.

Der Gelbe Sack beschäftigt derzeit die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises. Konkret geht es der Kreisverwaltung um dessen Nutzung, nicht von Privathaushalten, sondern von Gewerbetreibenden. Denn auch die nutzen der Verwaltung zufolge gerne die Gelben Säcke, müssten und sollten das aber nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn die Betriebe schon sicher wissen, dass sie größere Mengen an Müll für den Gelben Sack verursachen.

Das entscheidende Stichwort sind dabei die berühmten „haushaltsüblichen Mengen“. Die kennt man aus dem Supermarkt für die Abgabe bestimmter Waren, wie etwa Nudeln, die im Sonderangebot sind. Es gilt aber auch für den Müll, der in den Gelben Sack wandert. Als durchschnittlicher Haushalt wird bei der Kreisverwaltung eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern herangezogen. Man geht zur Gemeindeverwaltung, holt sich eine Rolle Säcke, verbraucht diese, holt sich wieder neue Säcke, und gut.

Betriebe haben mehr als „haushaltsübliche Mengen“

Das haben in der Vergangenheit allerdings offenbar auch etliche Betriebe gemacht. Doch für diese sind die Säcke nicht gedacht, weil sie eben in vielen Fällen die „haushaltsüblichen Mengen“ übersteigen. Bei einem Vertrieb von Dekoartikeln falle zum Beispiel viel Verpackungsmüll an. Bei solch einem Geschäft sei es sinnvoll, einen Großbehälter zu ordern. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (Eba) des Rhein-Pfalz-Kreises weist darauf hin, dass größere Mengen gesondert entsorgt werden müssen und nicht über die Wertstoffsäcke, die alle zwei Wochen kostenlos abgeholt werden. Was alles zu beachten ist, dazu bekämen alle Gewerbebetriebe vom Eba auch ein Merkblatt.

Doch bei den Gewerbetreibenden im Kreis herrscht offenbar etwas Verunsicherung, was die Abfuhr dieser größeren Mengen betrifft, die über „haushaltsübliche Mengen“ hinausgehen. Laut Kreisverwaltung habe es in jüngster Vergangenheit verstärkt Nachfragen deswegen gegeben. Für die Gewerbetreibenden stehen laut Kreis Müllgroßbehälter zur Verfügung. Diese haben ein Volumen von jeweils 1100 Litern. Um solch einen Behälter zu bekommen, müssen sich die Unternehmen allerdings direkt an das Entsorgungsunternehmen wenden. In diesem Fall ist das die Firma Jakob Becker in Schifferstadt.

Müllabfuhr in Händen des Dualen Systems

Warum das so ist, erklärt der Eba im RHEINPFALZ-Gespräch. Die Abfuhr der Wertstoffsäcke, also Verpackungen, Glas und Papier, liege in den Händen des Dualen Systems. Das sei auch der Grund, warum für das Abholen der Säcke keine gesonderte Gebühr vonseiten des Ebas anfalle, wie etwa bei der Leerung der Restmülltonne. So sei zum Beispiel beim Kauf einer Packung Chips beim Preis der Ware die Entsorgung schon inbegriffen, erklären die Müllexperten des Kreises.

Beim Dualen System handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Entsorgungsnetzwerk. Darüber werden Leichtverpackungen, Glas und Papier gesammelt. „Die darin zusammengeschlossenen Unternehmen haben allerdings keine eigene Infrastruktur. Sie bedienen sich daher der Unternehmen vor Ort“, klärt die Eba-Werkleiterin auf. Die Unternehmen handelten auch eigenständig. „Die Bürger rufen trotzdem bei uns an, wenn sie Fragen zur Entsorgung haben. Wir geben das dann an die Entsorgungsunternehmen weiter“, sagt die Eba-Werkleiterin weiter.

Was in den Gelben Sack kommt

Doch was darf eigentlich über den Gelben Sack entsorgt werden? Die Verpackung von Scheibenkäse? Klar. Ab damit in den Gelben Sack. Kronkorken? Auch die gehören in den Gelben Sack. Und Joghurtbecher? Ja, sicher. Aber da geht’s dann schon los. Denn manche Becher sind mittlerweile dünner geworden und mit Pappe umwickelt, informiert die Werkleiterin des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises. Also schön die Pappe vom Plastik lösen, separat entsorgen, und den Becher zu den anderen Leichtverpackungen.

Denn das ist erstmal die Richtgröße für das, was in den Gelben Sack darf. Leichtverpackungen (LVP) sind ein guter Anhaltspunkt dafür. Arzneimittelblister, besagte Joghurtbecher, Eisverpackungen, Tetrapaks, Müsliriegelfolien, Senftuben, Suppentüten – sie alle gehören in den Gelben Sack. Andere „Entsorgungsbaukästen“ sind die Gläser von Nougatcremes. Das Glas kommt logischerweise in den Glassack. Aber der Plastikdeckel hat oft noch einen Einsatz aus Karton. Also muss man diesen irgendwie rauskriegen und in den Papiersack oder in die Papiertonne befördern. Der Plastikdeckel gehört dann in den Gelben Sack.

Was gerne zu Verwirrungen führt, sind Gegenstände aus Hartplastik – Schüsseln aus der Küche oder zum Beispiel Rutschautos von Kindern. Diese gehören in den Restmüll. „Eine gesonderte Sammlung von Hartplastik wäre sinnvoll“, sagt die Eba-Leiterin. Sie betont: „Rutschautos gehören nicht in den Gelben Sack!“ Auch eine Zahnbürste gehöre in den Restmüll, und nicht in den Gelben Sack.

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