Ludwigshafen Kostenstreit Hochstraße: Abrissfirma legt Berufung ein

106 Tage dauerte der reine Abriss der Pilzhochstraße.
106 Tage dauerte der reine Abriss der Pilzhochstraße.

Der Streit um die Abrisskosten für die Pilzhochstraße geht in eine neue Runde. Das Abrissunternehmen Moß hat Berufung eingelegt gegen ein Urteil, wonach die Stadt der Firma nichts mehr nachzahlen muss.

Ende Oktober hatte das Landgericht die Klage der Abrissfirma gegen die Stadt abgewiesen. Nun hat der Anwalt des Unternehmens beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt. Der Abriss der Pilzhochstraße im Sommer 2020 verlief problemlos. In 106 Tagen war das einsturzgefährdete 500-Meter-Teilstück der Hochstraße Süd abgetragen. In der Stadtverwaltung wurde diese Leistung als „grandios“ gewürdigt. Doch hinter den Kulissen gab es einen Streit zwischen dem Unternehmen Moß aus Lingen im Emsland und der Stadtverwaltung um die Kosten.

Denn ursprünglich hatten die Stadt und die Firma Moß bei der Auftragsvergabe im Dezember 2019 vereinbart, dass die 60 Jahre alte Konstruktion für rund fünf Millionen Euro abgerissen werden soll. Doch im Nachhinein forderte die Firma für Sonderleistungen, die die Stadt verlangt habe, zunächst 5,7 und danach sogar sieben Millionen Euro an Nachzahlungen – damit hätten sich die Abrisskosten unterm Strich mehr als verdoppelt auf über zwölf Millionen Euro. Die Stadt konnte den von der Firma reklamierten Mehraufwand in diesem Umfang nicht nachvollziehen und berief sich auf die ursprüngliche vereinbarte Auftragssumme.

Moß-Bagger vor der Abstützkontruktion.
Moß-Bagger vor der Abstützkontruktion.

Keine gütliche Einigung

Der Streit ums Geld landete vor Gericht. Eine gütliche Einigung scheiterte. Schließlich erging Ende Oktober ein Urteil – zwei Jahre nach dem Abriss. Das Landgericht teilte die Rechtsauffassung der Stadt und wies die Klage der Abrissfirma ab. Die Stadtverwaltung und die Abrissfirma hätten sich vor Beginn der Arbeiten auf eine Pauschalsumme geeinigt. Wie die Abstützkonstruktion beim Abriss im Einzelnen ausgestaltet werde, sei der Abbruchfirma freigestellt gewesen. Moß hatte die Mehrkosten unter anderem mit der aufwendigen Holzkonstruktion begründet, die beim Abriss einen unkontrollierten Einsturz der Trasse verhinderte. Das Landgericht lehnte einen Anspruch auf Mehrvergütung ab. Stattdessen muss nach dem Urteil die Firma der Stadt Ludwigshafen nun als Entschädigung für Bauverzögerungen rund 500.000 Euro zahlen.

An dieser Stelle finden Sie ein Video via Glomex.

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Gegen das Urteil legte Moß Berufung ein. Ob der Fall tatsächlich noch einmal neu verhandelt wird, steht aber noch nicht fest. „Die Berufungseinlegung erfolgte zunächst einmal fristwahrend. Ob und in welchem Umfang das Berufungsverfahren tatsächlich geführt wird, ist derzeit noch offen“, teilte Moß-Anwalt Florian Herbst auf Nachfrage mit. Laut Oberlandesgericht muss die Firma nun innerhalb eines Monats begründen, warum sie in Berufung gegangen ist. Danach werde die Stadtverwaltung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Oberlandesgericht entscheidet dann, ob es ein Berufungsverfahren gibt. Vor dem Frühjahr sei nicht mit der Entscheidung zu rechnen.

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