Ludwigshafen / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Gewalt, Drohungen, Beleidigungen: Gericht verhängt hartes Urteil

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In einem Verfahren gegen einen 50-jährigen Mann aus Ludwigshafen hat die achte Strafkammer des Landgerichts Frankenthal ihr Urteil gefällt: Nach einer Haftstrafe folgt die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik.

Der Mann hat zwischen Januar 2022 und Mai 2023 in Ludwigshafen in stark alkoholisiertem Zustand wiederholt Straftaten wie Körperverletzung, Erpressung, Bedrohung und Beleidigung begangen – auch gegenüber der eigenen Mutter. Er sei auch künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit, stellte das Gericht fest.

Die Urteilsfindung hat sich die Strafkammer nicht leicht gemacht. Zahlreiche Zeugen wurden gehört, darunter die Mutter des Angeklagten, die häufig Zielscheibe seiner Beleidigungen, Tätlichkeiten und sogar Todesdrohungen war.

Der 50-jährige Ludwigshafener ist im Jahr 1996 mit seiner Mutter und drei Geschwistern aus Kasachstan nach Deutschland gekommen. Seine Probleme mit der Alkoholsucht ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Leben. Aktenkundig sind 16 Vorstrafen wegen Beleidigung, Bedrohung, Fahrens ohne Führerschein, Widerstand gegen Polizeibeamte, Diebstahl und mehrere vorsätzliche Körperverletzungen. Er leide unter einer von exzessivem Alkoholmissbrauch ausgelösten Psychose, hieß es schon 2012 in einem Verfahren vor dem Frankenthaler Gericht.

Eigene Mutter gewürgt

Ständiges Opfer war die Mutter des Mannes, die in einer Wohnung in einem Ludwigshafener Seniorenheim lebt. Jahrelang sei er oft auch nachts an ihre Tür gekommen, habe randaliert und Geld verlangt. „Er hat gegen die Tür getreten und geschrien, dass er mir sonst den Bauch aufschlitzt und die Gedärme auf dem Asphalt verteilt“, erzählt die 76-Jährige. Er habe sie auch mit der Faust ins Gesicht geschlagen oder gewürgt. In der Henry-Roos-Passage (Mitte) in Ludwigshafen hatte der Mann zuletzt einem anderen Mann gegen den Kopf getreten.

In seinem Plädoyer führte Staatsanwalt Roman Goerge über 20 Anklagepunkte der räuberischen Erpressung, gefährlichen und einfachen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung auf, die bewiesen seien. Wobei einige weniger schwerwiegende Punkte fallen gelassen wurden. In seinem psychiatrischen Gutachten habe der Sachverständige Ralf Werner festgestellt, dass der Mann nicht schuldunfähig, sondern nur vermindert schuldfähig sei.

Gutachter stellt schlechte Prognose

Die Prognose sei schlecht. Es sei auch künftig mit Gewalttaten zu rechnen. Die Forderung der Staatsanwaltschaft laute daher auf drei Jahre und zehn Monate Haft, im Anschluss Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie, sagte Goerge. Verteidiger Matthias Scheller aus Speyer argumentierte, sein Mandant habe nicht ernsthaft versucht, die Todesdrohungen umzusetzen. Die Unterbringung in der Psychiatrie sei daher ein zu schwerer Eingriff. Sein Mandant sei krank. Eine mildere Strafe, etwa eine Betreuung und medizinische Behandlung bei Verzicht auf Alkohol könne ausreichen, meinte Scheller und sah zwei Jahre Haft mit Bewährung als angemessen an.

In ihrem Urteil – drei Jahre und sechs Monate Haft sowie anschließende Unterbringung in der Psychiatrie – folgte die Kammer dem Gutachten des Sachverständigen. Wie Richterin Sonja Steingart in der Begründung sagte, sei die Vielzahl, aber auch die Schwere einzelner Gewalttaten zu sehen. „Er hat gewusst, was er tat“, sagte Steingart. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine positive Entwicklung. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, die Unterbringung daher alternativlos.

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