Ludwigshafen
Gefällte Bäume am Luftschutzbunker sorgen für Aufregung
Auf der Südwestseite des Luftschutzbunkers im Stadtteil West sind am Montag im Auftrag der Stadt mehrere Bäume gefällt worden. Das bringt Anwohner auf die Palme. Die Verwaltung erklärt, warum die Bäume weg mussten.
„Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen der Bäume vom 1. April bis Ende September verboten. Dieses Gesetz gilt im Stadtteil West nicht.“ Mit diesen Worten hat sich die Familie Trimborn bei der RHEINPFALZ über die Fällaktion beklagt. Sie wohnt in der Valentin-Bauer-Straße. Zu ihrem „großen Entsetzen“ seien vier vitale Bäume von einer Firma entfernt worden, die im Auftrag der Stadt gehandelt habe. Dabei sei das Areal bereits „ein Hitzehotspot“.
Carmen Müller aus der Alberichstraße ist ebenfalls empört. Sie mutmaßt, dass die wenige Meter von ihrem Haus entfernten, 100 Jahre alten Bäume weichen mussten, „weil dort ein Museum entstehen soll“. Sie spielt dabei auf die Renovierung des Hochbunkers durch die Mitglieder des Arbeitskreises Bunkermuseum an, die sich dadurch einen Wunsch erfüllen und nun jeden ersten Samstag des Monats Führungen anbieten. Laut Stadtverwaltung ist der Hintergrund für die Fällungen aber ein ganz anderer, wie Pressesprecher Florian Bittler auf Anfrage erklärt.
Nach seinen Angaben haben zwei der Bäume – beides Mandelbäume – bei der letzten Kontrolle Ende Mai starke Mängel aufgewiesen. „Neben vermehrter Totholzbildung und einem Pilzbefall kam auch der Schrägstand bei beiden Bäumen hinzu“, so Bittler. Eine Fällung sei dringend notwendig gewesen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Für die vier weiteren Bäume, jeweils Feldahörner, habe eine Fällgenehmigung aufgrund einer Baumaßnahme vorgelegen. „Diese wurde offiziell von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt“, betont Bittler. Die Bäume sollten ursprünglich nach der Schutzzeit gefällt werden. Da der Zugang zu den beiden Mandelbäumen nur bedingt möglich gewesen sei und die Feldahörner sowieso gefällt werden sollten, habe man sich dazu entschlossen, diese im selben Zug zu fällen, um den Zugang zu den Mandelbäumen gewährleisten zu können. Die Feldahörner seien aber entgegen der Annahme der Anwohner keinesfalls vital gewesen. „Drei der vier Bäume haben verschiedene Mängel gezeigt, darunter starke Totholzbildung, Schrägstand und einen einseitigen Kronenaufbau. Und: Vor der Fällung wird sichergestellt, dass sich keine Bruten im Baum befinden“, beont Bittler.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbiete von 1. März bis 30. September, dass Bäume geschnitten oder beseitigt werden. Ausschließlich Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen seien gestattet. „Ziel des Gesetzes ist es, wildlebende Tiere zu schützen, die Bäume und Sträucher als Lebensraum nutzen, da in diesen Zeitraum die Reproduktionszeit der meisten Tiere fällt“, präzisiert Bittler.
Jedoch gebe es – wie in vielen anderen Fällen – Ausnahmen zu dieser Regelung. „Immer dann, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist und damit eine Gefahr für die Bürger besteht, kann und muss gehandelt werden. Vor allem bei akuten Bedrohungen ist ein schnelles Handeln und damit ein Schnitt der Bäume erforderlich, da es zu Astbrüchen kommen kann, die für Menschen lebensbedrohlich sind.“
„Niemals grundlos“
Der Bereich Grünflächen/Friedhöfe veranlasse Fällungen niemals grundlos oder leichtfertig und in der Schutzzeit nur in Rücksprache mit der Naturschutzbehörde. „Den Mitarbeitern ist die immense Wichtigkeit jedes einzelnen Baums – sowohl für die Tierwelt als auch für die Menschen – bekannt, und der Erhalt der Bäume ist für sie eine Herzensangelegenheit“, versichert der Pressesprecher der Stadt. Die Bäume im gesamten Stadtgebiet würden regelmäßig von hochqualifizierten Leuten nach gängigen Standards der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/-bau überprüft. Die Baumkontrolle lege daraufhin Maßnahmen fest, die – in den meisten Fällen – zum Erhalt des Baums erforderlich seien. „Nur im äußersten Fall, nämlich dann, wenn der Baum nicht erhalten werden kann, werden Fällungen veranlasst, und diese werden nur mit einer gültigen Fällgenehmigung durchgeführt“, erklärt Bittler. In dringenden Fällen könne eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung in der Schutzzeit beantragt werden. Die Fällungen würden zum Teil durch das Team der Baumpflege oder – wie im Fall der Bäume beim Luftschutzbunker in West – durch beauftragte Fremdfirmen erledigt. Die Vergabe erfolge nach gängigen Standards.
Bäume reagierten zunehmend negativ auf die Klimaveränderungen und weitere Stressfaktoren, was vermehrt zu notwendigen Schnittmaßnahmen und Fällungen führe. „Dies ist ein generelles Problem, das auf das gesamte Stadtgebiet zutrifft und die Baumpflege maßgeblich beeinflusst“, bilanziert Bittler.
Familie widerspricht
Seiner Darstellung widerspricht die Familie Trimborn zumindest teilweise: „Die Fällung der vier Feldahörner war für einen Zugang zu den Mandelbäumen nicht erforderlich: Die Fremdfirma fällte zuerst die Mandelbäume und erst im Anschluss die übrigen, gesunden Bäume.“