Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel Ganztagsbetreuung an Grundschulen: Stadt muss viel Geld in die Hand nehmen

Ab dem kommenden Schuljahr haben Grundschüler bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Ab dem kommenden Schuljahr haben Grundschüler bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

13 neue Stellen hat die Stadt ausgeschrieben, um die Ganztagsbetreuung an Grundschulen auf die Beine zu stellen. Das Projekt kostet die Kommune viele Millionen Euro.

Kinder im Grundschulalter haben ab 1. August 2026 einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung und Förderung. In Ludwigshafen hat dafür das Dezernat für Kultur, Schulen, Jugend und Familie der Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung des „Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“, kurz GaFöG, erarbeitet. Ende August wurde es präsentiert. Die zuständigen Gremien haben die Pläne abgesegnet. Das vom Bund verordnete Projekt wird die Kommune viel Geld kosten. Geld, das Ludwigshafen nicht hat, sondern durch neue Schulden finanzieren muss.

Die Verwaltung braucht für die neue Aufgabe zusätzliches Personal: Eine neue Abteilung soll ab 1. Januar dem Bereich Jugendförderung und Erziehungsberatung in der Verwaltung zugeordnet werden. Im Stellenplan 2025 sind zur Umsetzung in einem ersten Schritt 13 neue Stellen verankert, die bereits ausgeschrieben wurden. An jedem Grundschulstandort soll eine pädagogische Fachkraft als Teamleitung eingesetzt werden, um die Qualität zu sichern, Raumkonzepte zu planen und Zusatzangebote für den Nachmittag zu koordinieren.

Ausbau von Küchen und Mensen

Dabei soll die Leitung mit Vereinen, freien Trägern und anderen Partnern aus dem jeweiligen Sozialraum zusammenarbeiten sowie mit der jeweiligen Schulleitung und den bei der Stadt zuständigen Stellen wie dem Bereich Schulen. So sollen für jeden Grundschulstandort individuell angepasste Konzepte für die Gestaltung des Ganztages entstehen. Möglich ist dabei eine „hybride Nutzung von Schulräumen für die Betreuungsangebote“, wie es in den Plänen der Verwaltung heißt. Im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau von Küchen und Mensen hat der Stadtrat im September 2024 ein Maßnahmenpaket für die notwendigen baulichen Veränderungen beschlossen.

Bei diesen investiven Maßnahmen für die Errichtung von notwendigen Räumen für die Ganztagsförderung verbleibt ein Eigenanteil von 30 Prozent bei der Stadt. Dieser Eigenanteil für das im September 2024 beschlossene Paket liegt bei rund 1,8 Millionen Euro. Daneben bilden die Personalkosten den größten Anteil bei der Ganztagsförderung. Bis zum Endausbau im Jahr 2029/30 rechnet die Verwaltung mit einem Mehrbedarf bei den Personalkosten in Höhe von 6,7 Millionen Euro.

Kritik am Gesetzgeber

„Auch wenn wir inhaltlich hinter der Ganztagsförderung stehen, müssen wir einmal mehr feststellen, dass uns Aufgaben übertragen werden, für die wir keine ausreichende Gegenfinanzierung vom Gesetzgeber erhalten“, kritisiert Bürgermeisterin Cornelia Reifenberg (CDU). Letztlich verblieben die Kosten für Personal und Ausbau zu einem nicht unerheblichen Teil bei der Stadt. Wie so oft greift das Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ auch in diesem Falle nicht.

Die Bertelsmann-Stiftung hat Reifenberg zufolge in ihrer jüngsten Veröffentlichung zu den Kommunalfinanzen festgestellt, dass die Verschuldung der Kommunen wesentlich durch den Aufwuchs an Personal und die Steigerung bei den Personalkosten mit verursacht wird. „Insofern macht das wieder einmal deutlich, in welch absurder Situation wir uns befinden. Gesetzliche Vorgaben zwingen uns zu Personaleinstellungen, für die uns die ADD bei der Haushaltsgenehmigung beanstandet“, erläutert Reifenberg.

BASF und Stiftung mit im Boot

Die Stadt hat bei der Konzeption und Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung verschiedene Partner an ihrer Seite. Einer ist die BASF, die sich im Rahmen ihres Bildungsengagements in das Projekt „Gemeinsam den Ganztag gestalten“ einbringt. „In der Ganztagsförderung liegt für uns ein großer Hebel für mehr Bildungsgerechtigkeit. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt, den Schulen und durch die Kontakte zu unseren externen Partnern haben wir bereits vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zahlreiche AGs an die Ludwigshafener Grundschulen gebracht, um das Angebot am Nachmittag zu verbessern – in der Qualität und in der Breite. Thematisch ist für jedes Kind etwas dabei: Sprachförderung, MINT oder auch Bewegungsangebote“, sagt Anna Katharina Rapp, Leiterin des Gesellschaftlichen Engagements bei BASF. Durch die finanzielle Förderung des Ludwigshafener Chemiekonzerns war es außerdem möglich, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als weiteren Partner zu gewinnen.

Zur Sache: Das Bundesgesetz

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung im Sozialgesetzbuch verankert. Danach hat jedes Kind ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf ganztägige Förderung an fünf Tagen pro Woche und in den Ferien. Der Rechtsanspruch nach dem GaFöG greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 (beginnend mit Klassenstufe 1) und wächst pro weiteres Schuljahr um eine weitere Klassenstufe auf. Er gilt demnach ab dem Schuljahr 2027/28 für die erste und zweite Klasse und ist mit Beginn des Schuljahres 2029/30 für alle vier Grundschulstufen vollständig umzusetzen. Der Anspruch besteht an Werktagen, also von montags bis freitags, im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich. Dieser zeitliche Umfang schließt die Unterrichtszeiten mit ein. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs können Städte und Gemeinden auf bereits vorhandene Strukturen zurückgreifen. Da das schulische Angebot der Ganztagsschule in Angebotsform (GTSA) in der Regel freitags mit dem Schulschluss endet, machen die Kommunen am Freitagnachmittag an den Schulen ergänzende Angebote.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gilt in gleichem Umfang auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden. Von dieser Regelung macht das Land Rheinland-Pfalz Gebrauch. Es ist nach derzeitigem Stand damit zu rechnen, dass in den Weihnachtsferien und an Schultagen nach Feiertagen (sogenannte Brückentage) kein Angebot vorgehalten werden muss. Die restlichen Schließzeiten werden voraussichtlich durch die örtlichen Jugendämter festgelegt.

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