Ludwigshafen „Für Ermittlungen spielt Motiv keine Rolle mehr“

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Auch drei Wochen nach der Bluttat am Berliner Platz dauern die Ermittlungen an. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Polizist, der einen Messerstecher niederschoss, der Situation angemessen gehandelt hat. Sein bei der Messerattacke Anfang Mai schwer verletzter Kollege befindet sich auf dem Weg der Besserung und ist aus dem Krankenhaus entlassen worden.

Wie mehrfach berichtet, waren die beiden Polizisten als Bezirksbeamte auf Fußstreife im Stadtzentrum unterwegs. In der Passage vom Berliner Platz zum Rhein wurden die Beamten von einem 42-jährigen Mann mit einem Messer angegriffen. Nach Polizeiangaben erfolgte die Attacke unvermittelt und ohne Anlass von hinten. Einer der beiden Beamten, die keine Schutzwesten trugen, wurde dabei schwer verletzt. Der andere Polizist zog daraufhin seine Dienstwaffe und streckte den Angreifer mit mehreren Schüssen nieder. Der 42-Jährige erlag später in einem Krankenhaus seinen Schussverletzungen. Da ein Mensch gewaltsam ums Leben gekommen ist, überprüft die Staatsanwaltschaft Frankenthal nun, inwieweit der Schusswaffengebrauch angemessen war und ob es sich um einen Fall von Notwehr beziehungsweise Nothilfe gehandelt hat. Um diese Frage juristisch zu beantworten, versuchen die Ermittler derzeit, den Angriff und die Reaktion darauf zu rekonstruieren. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Kai Hempelmann sind die Ermittler dabei im Wesentlichen auf Aussagen von Augenzeugen angewiesen, die es in diesem Fall in ausreichender Zahl gibt. Die Aussagen sind von Polizisten des Polizeipräsidiums Westpfalz in Kaiserslautern aufgenommen worden, um einen Interessenkonflikt zu verhindern. Die Akte ist nun auf dem Weg an die Staatsanwaltschaft in Frankenthal. Laut Hempelmann wird mit den Aussagen unter anderem geprüft, wie die Messerattacke abgelaufen ist, wie viel Zeit die Beamten hatten zu reagieren und ob die Anzahl der Schüsse angemessen war. „Der Schusswaffengebrauch ist ein schwierige Entscheidung für einen Polizeibeamten. Da geht es um Sekundenbruchteile“, erläutert der Oberstaatsanwalt. Bei einem Angriff gegen das Leben sei es erforderlich, das Mittel einzusetzen, das erfolgreich die Attacke beende. „Wenn jemand in Lebensgefahr ist, dann muss man nicht zuerst auf Gliedmaßen schießen, es geht darum, den Angriff mit der Waffe zu stoppen.“ Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, den Ludwigshafener Fall sorgfältig zu prüfen. Oberstaatsanwalt Hempelmann rechnet damit, dass in den nächsten zwei Wochen entschieden wird, ob der Fall abgeschlossen werden kann. Das Motiv für den Messerangriff auf die Polizisten ist weiterhin unklar. Der Angreifer selbst kann dazu keine Angaben mehr machen. „Für unsere strafrechtlichen Ermittlungen spielt das Motiv keine Rolle mehr. Daher werden wir das nicht weiter erforschen“, sagt Oberstaatsanwalt Hempelmann. Es sei gut möglich, dass der Grund für den Angriff auf die Polizisten im Dunkeln bleiben werde. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf den Schusswaffengebrauch. Die Familie des Angreifers hat von psychischen Problemen des 42-jährigen Arbeitslosen gesprochen, der bei Verwandten in der Stadt wohnte und dort keinen Wohnsitz gemeldet hatte. Auch die Familie will Aufklärung und hat einen Anwalt eingeschaltet. Der 42-Jährige, ein in Deutschland geborener Türke, ist mittlerweile in die türkische Heimatstadt der Familie überführt und dort bestattet worden. (mix)

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