Ludwigshafen Erst Gefängnis, dann Entzug

Sechs Jahre und ein Monat Haft: Dieses Urteil hat gestern die siebte Strafkammer des Landgerichts Frankenthal gegen einen 22-jährigen Ludwigshafener verhängt. Verurteilt wurde der Mann, weil er einen Minderjährigen in vier Fällen zum Handel mit Betäubungsmitteln verleitet hat sowie wegen des Besitzes und des Handels mit Betäubungsmitteln. Weitere Anklagepunkte wurden eingestellt.

Die Kammer ordnete außerdem die Unterbringung des Ludwigshafeners in einer Entziehungsanstalt an. Wie die Vorsitzende Richterin, Iris Blankenhorn, in der Begründung des Urteils ausführte, soll der 22-Jährige ein Jahr ins Gefängnis, danach für etwa zwei Jahre in eine geschlossene Entziehungsanstalt. Wenn der Ludwigshafener dort die angeordnete Therapie erfolgreich absolviert, wird danach der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Da der 22-Jährige bereits seit etwa sieben Monaten in Untersuchungshaft ist, wird er nur noch etwa fünf Monate im Gefängnis bleiben müssen. Das Urteil war das Ergebnis eines sogenannten Deals, also einer Vereinbarung zwischen der Kammer, Staatsanwalt Siegmund Braun und Rechtsanwalt Gert Heuer. Diese Vereinbarung beinhaltet, dass der Angeklagte einen Teil der Straftaten, die ihm vorgeworfen werden, gesteht und dann eine Haftstrafe von etwa sechs Jahren bekommt. Einig war man sich außerdem darüber, dass die weiteren Punkte der Anklage eingestellt werden. Staatsanwalt Braun hatte dem Ludwigshafener außerdem vorgeworfen, dass er den Minderjährigen in zwei weiteren Fällen zum Drogenhandel verleitet habe. Außerdem habe der 22-Jährige zwei Überfälle auf Ludwigshafener Gaststätten geplant und organisiert, die der Jüngere, ein 15-jähriger Ludwigshafener, im Mai 2018 ausgeführt hat. Der wurde deshalb bereits zu einer Jugendstrafe verurteilt. Eingestellt wurden die weiteren Anklagepunkte, weil sie auf die Höhe der Strafe letztendlich keine große Auswirkung hätten, erläuterte Blankenhorn. Die Haftstrafe ist deshalb so hoch, weil die Mindeststrafe für die Verleitung von Minderjährigen zum Drogenhandel fünf Jahre ist. Mit dieser hohen Strafandrohung wolle der Gesetzgeber Kinder und Jugendliche schützen, sagte Heuer in seinem Plädoyer. Hier handle es sich jedoch um einen Sonderfall, denn der 15-Jährige habe quasi jemand gesucht, der ihn anstiftet. Der 15-Jährige sei „kein Unschuldslamm“, meinte auch Braun. Wie aus anderen Prozessen bekannt ist, hatte der 15-Jährige zuvor schon für einen anderen Mann Drogen verkauft. Für den 22-Jährigen hat er im Dezember 2017 und Januar 2018 insgesamt 400 Gramm Marihuana an verschiedene Abnehmer in Ludwigshafen verkauft. Eine psychiatrische Sachverständige attestierte dem 22-Jährigen, dass er drogen- und alkoholabhängig ist und die Gefahr bestehe, dass er weitere Straftaten begeht, wenn gegen die Sucht nichts getan wird. Da alle anderen bisherigen Maßnahmen nichts genutzt hätten, sei die „einzige Chance“ die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der 22-Jährige hat mehrere Vorstrafen und bereits eine Therapie absolviert. Drogen und Alkohol seien bei seinem Mandanten „die Wurzel allen Übels“, sagte Heuer. Der 22-Jährige, der nach eigenen Angaben seit etwa zehn Jahren Drogen und Alkohol konsumiert, wolle jedoch sein Leben ändern.

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