Mannheim RHEINPFALZ Plus Artikel Beatmung abgestellt: Haftstrafe für Seniorin

Die Angeklagte hatte sich von dem Alarm gestört gefühlt.
Die Angeklagte hatte sich von dem Alarm gestört gefühlt.

Drei Jahre muss eine Seniorin ins Gefängnis, die im November vorigen Jahres einer Mitpatientin in einem Mannheimer Krankenhaus mindestens zwei Mal das Beatmungsgerät abgeschaltet haben soll. Die andere Patientin, 78 Jahre alt, ist zweieinhalb Wochen nach den Geschehnissen gestorben.

Das Landgericht Mannheim verurteilte die 73-jährige Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Der Vorsitzende Richter

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

reGd ztcwaiRk ahcrsp onv &beidneru;oq auislmegstl;&zru&; inedlm &rdeqo;tauSfl u;mlfr&u ine dls;t&t.limekngTouu eDnn madru thtea se hsci aus Sciht red tReichr deagleth.n hI;bdcou&q bucrhae keine heoh mznecdheiisi Bgudnil, um uz n,rneknee dssa mna mde anenitPte sctnih eGstu ,tut idem

x