Ludwigshafen 46-Jähriger nach tödlicher Messerattacke in U-Haft

Die Spurensicherung am Tatort lief am Mittwochmorgen.
Die Spurensicherung am Tatort lief am Mittwochmorgen.

Gegen einen 46-Jährigen ist am Donnerstagnachmittag Haftbefehl wegen des Vorwurfs des Totschlags erlassen worden. Der Mann soll am späten Dienstagabend einen 34-jährigen Mitbewohner in einer Wohnung im Ludwigshafener Hemshof nach einem Streit mit einem Messer getötet haben.

Der Leichnam des 34-Jährigen ist im Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert worden. Das vorläufige Ergebnis der Obduktion ergab als Todesursache eine Stichverletzung im Oberkörper des Opfers. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Tatverdächtige ausgesagt haben, den Messerangriff nicht vorsätzlich begangen zu haben. Er soll die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht eingeräumt haben.

Doch am Körper des Opfers fand ein Gerichtsmediziner neben einer tiefen Wunde im Brustkorb auch einige Abwehrverletzungen, die sich nicht in Einklang mit der Darstellung des Beschuldigten zum Tathergang bringen lassen. Wegen dieser Spuren folgte ein Haftrichter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem Mann Totschlag vorwirft. Der 46-Jährige wurde wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen und in ein Gefängnis gebracht. Das Motiv für die Messerattacke ist noch unklar.

Belastende Zeugenaussage

Ein Zeuge, ein weiterer Mitbewohner der Wohnung in der Prinzregentenstraße, hat ausgesagt, dass es vor der Tat zwischen dem Opfer und dem Verdächtigen zu einem Streit und einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Dann eskalierte die Situation weiter und der 46-Jährige soll zu einem Messer gegriffen haben.

Die Tat hat sich kurz vor 23 Uhr am Dienstagabend in einer Wohnung im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Fußgängerzone im Hemshof ereignet. Das stark blutende Opfer war vor seinem Vermieter entdeckt worden, der die Polizei alarmierte. Der 34-Jährige starb noch am Tatort in der Wohnung. Ein Versuch des Rettungsdienstes, den Mann zu reanimieren, scheiterte. Fest steht außerdem, dass Opfer und Beschuldigter gemeinsam die Wohnung mit weiteren Personen bewohnten. Alle sind nach Angaben der Behörden indische Staatsbürger. Weder das Opfer noch der mutmaßliche Täter sind bisher in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten. „Die Zeugenvernehmungen gestalten sich wegen der Sprachbarrieren schwierig“, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. Dem Tatverdächtigen wurde nach seiner Festnahme eine Blutprobe entnommen, um zu prüfen, ob er unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden haben könnte. Das Ergebnis der Blutanalyse steht noch aus. Auch zur Tatwaffe konnte die Staatsanwaltschaft noch keine näheren Angaben machen. Die Ermittlungen dauerten noch an.

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