Landau / SÜW
Wird vor den Ferien geschwänzt?
Es ist Sommer, die Sonne scheint, und die Ferien stehen kurz vor der Tür. Eine Zeit, die jeder aus der Jugend kennt. Auch eine Zeit, über die viele Vorurteile kursieren. Eines: Keiner hat mehr Lust auf Unterricht. Schüler und Lehrer wären bei dem Wetter viel lieber im Schwimmbad oder in der Eisdiele. Ein weiteres Vorurteil: In den Schulen wird so kurz vor den Ferien so gut wie kein Unterricht mehr gemacht, sondern es werden nur Filme geschaut und Spiele gespielt.
Preisunterschied: Mehrere Hundert Euro
Vielleicht auch deshalb gibt es Eltern, die ihre Kinder einige Tage früher beurlauben, um vorzeitig in den Urlaub fahren zu können. Denn dann sind Flüge und Hotels billiger. Beispiele? Bitte sehr: Für eine Familie mit zwei Kindern kosten die Flüge auf fluege.de von Frankfurt nach Mallorca am 15. Juli, also eine Woche vor Ferienbeginn, 120 Euro pro Person. Zwei Wochen später, am 29. Juli, sind die Preise schon erheblich gestiegen. Dann sind es 170 bis 200 Euro pro Person.
Vergleicht man die Preise mehrerer Portale, kommt man zu folgendem Ergebnis: Vor und in den Ferien fällt pro Person meist ein Preisunterschied von 50 Euro auf. Für eine vierköpfige Familie wären das also schon 200 Euro, die sie sparen würden, wenn sie eine Woche früher in den Urlaub flöge. Die Preisunterschiede wachsen mit der Flugstrecke. Ein Direktflug von Frankfurt nach Los Angeles zum Beispiel kostet einen Tag vor Ferienbeginn, am 20. Juli, etwa 1000 Euro. Ein Tag später, am Freitag, 21. Juli, sind es schon 1400, also ganze 400 Euro mehr. Für eine vierköpfige Familie sind das 1600 Euro, die man durch eine Beurlaubung des Kindes vom Unterricht sparen könnte. Und dies sind nur die Preise Anfang Juli. Je später man bucht, desto teurer wird es auch.
Dem können viele nicht widerstehen. Doch ist das rechtens? Erlaubt sind Beurlaubungen beispielsweise bei persönlichen Anlässen wie Hochzeiten, Geburten, einem Todesfall in der Familie und Ähnliches. Nicht erlaubt sind Beurlaubungen, um Geld bei der Urlaubsreise zu sparen. Und die Sanktionen für eine Verletzung der Schulpflicht sind hart: Werden Schulschwänzer erwischt, drohen Bußgelder bis zu 1500 Euro. Da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, macht dies das Ordnungsamt. Wenn die Polizei während der Schulzeit schulpflichtige Kinder an Flughäfen erwischt, kann sie sogar ihre Ausreise verhindern.
Kinder in den Libanon gelassen
Doch wie groß ist dieses Problem in der Südpfalz? Die Anzeigen von Schulschwänzern von Schulen und Bundespolizei liegen im ein- bis niedrigen zweistelligen Bereich, heißt es. Da die Fehlstunden nicht separat statistisch erfasst werden, ist die Gesamtzahl allerdings schwer einzuschätzen. Mehrere Schulen im Kreis Südliche Weinstraße melden, dass das Problem, wenn überhaupt, hier in der Gegend gering ist. Das Gymnasium im Alfred-Grosser-Schulzentrum in Bad Bergzabern meldet keine Auffälligkeiten. Simon Lietzmann, Schulleiter am Pamina-Schulzentrum Herxheim, berichtet, es komme immer wieder zu Beurlaubungsanträgen vor den Ferien. Gebe es aber keinen triftigen Grund für die Beurlaubung, lehne die Schule diese ab.
Ralf Haug, Schulleiter an der Integrierten Gesamtschule Landau, gibt zwischen fünf und zehn Beurlaubungsanträge vor den Ferien an, von denen einige jedoch auch abgelehnt werden. Darunter seien beispielsweise Kinder aus Kriegsgebieten, die in den Libanon fliegen wollen. Er wisse wie schwer das für die Kinder sei und stimme solchen Anträgen zu, berichtet Haug. Das Gymnasium Edenkoben berichtet von wenigen begründeten Beurlaubungsanfragen jedes Jahr.
