Landau Wer zahlt?

Holländische Rampen waren vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) vor zweieinhalb Jahren in Aussicht gestellt worden (Bericht vom 10. September 2015), können nach heutigem Stand aber keinesfalls vor 2018 gebaut werden (wir berichteten am 24. Mai). Diese Lösung sieht vor, dass Linksabbieger aus Richtung Bornheim/Dammheim in einer Unterführung unter der B 272 hindurchgeführt und dann über eine Einfädelspur auf die Bundesstraße geleitet werden. Eine solche Lösung gibt es bei Lustadt, dort jedoch mit einer Überführung. Seefeldt sieht bei der Finanzierung einer solchen großen Lösung möglicherweise auch die Stadt Landau in der Pflicht: Für die drei Millionen Euro teuren holländischen Rampen rechnet der LBM mit einer Kostenbeteiligung des Kreises in Höhe von 900.000 Euro. Wenn das so kommen sollte, „wäre allerdings auch zu besprechen, ob sich die Stadt Landau eine Beteiligung (...) vorstellen kann“. Er begründet dies mit der Tatsache, dass die städtische Kreisstraße 11 aus Dammheim nur etwa 80 Meter vor der Einmündung in die B 272 in die Kreisstraße 42 übergeht. Seefeldt geht allerdings davon aus, dass eine Bagatellklausel greift und der Kreis gar nicht zahlen muss. Nach Angaben von Martin Schafft, dem neuen Leiter des LBM Speyer, steht die Bagatellgrenze in den Straßenkreuzungsrichtlinien und dem Bundesfernstraßengesetz. Dort ist geregelt, dass beim Umbau von Knotenpunkten die gesamten Änderungskosten auf die beteiligten Straßenäste aufgeteilt werden, und zwar im Verhältnis der Fahrbahnbreiten. In diesem Fall wären dies beide Äste der B 272 und der Ast der K 42 in Baulast des Kreises. Inwieweit die Straße in städtischer Baulast ebenfalls kostenbeteiligt wäre, sei derzeit noch nicht klar, so Schafft. Dafür wäre noch eine genaue rechtliche Prüfung nötig. Die Kostenbeteiligung entfällt nach seinen Angaben, wenn ein Straßenast nicht mehr als 20 Prozent zum Verkehrsaufkommen eines anderen Astes beiträgt. Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob die Kreisstraße unter 20 Prozent des Verkehrsaufkommens einer Spur der B 272 liegt. Das kann laut LBM-Leiter aber nur mit einer Verkehrszählung ermittelt werden. Schafft bestätigte auf Nachfrage auch die Aussage des Landauer Oberbürgermeisters Thomas Hirsch, dass der LBM als Notmaßnahme auch das Linksabbiegen von der Kreisstraße auf die Bundesstraße in Richtung Autobahn verbieten könnte, falls es an der Einmündung zu den befürchteten Rückstauungen und schlimmstenfalls gar zu einem erhöhten Unfallgeschehen kommen sollte. Der LBM werde in Abstimmung mit der Polizei und der Kreisverwaltung (als Verkehrsbehörde) die Situation beobachten, um im Bedarfsfall reagieren zu können. Dann könnten Verkehrsteilnehmer in Richtung Autobahn bis zum Kreisel bei Essingen und von dort zurück zur Autobahn umgeleitet werden.