Landau
Todesfalle Schulflur? – Stadt muss beim Brandschutz nachbessern
Vor einigen Jahren sind landauf, landab an Schulen und Kitas außenliegende, meist unschöne und stets teure Feuertreppen angebaut worden – immer dann, wenn es keinen zweiten Fluchtweg im Gebäude gab. Möglicherweise steht Kommunen nun neuer Ärger ins (Schul-)haus. Für die Grundschule Süd in Landau müssen jetzt Metallspinde für die Kinder beschafft werden, weil sie die Garderoben im Flur nicht mehr benutzen dürfen.
13.200 Euro muss die Stadt lockermachen, um für die Grundschule Süd Blechschränke zu beschaffen. Dies ist die Folge einer gesetzlich (Paragraf 32 des Landesgesetzes über den Brand- und Katastrophenschutz) vorgeschriebenen „Gefahrenverhütungsschau“, bei der aufgefallen ist, dass es in den Schulfluren zu hohe Brandlasten gibt. Damit ist alles brennbare Material gemeint – in diesem Fall Garderoben, beziehungsweise die daran hängende Kleidung sowie die dort verstauten Schuhe, Turnbeutel und Taschen. Das würde zum Problem, falls es in der Schule mal brennen würde. Denn in den Klassenräumen der Grundschule gibt es, wie in vielen Fällen, keine direkten Ausgänge ins Freie, sondern lediglich Rettungsfenster, die nur mit tragbaren Leitern der Feuerwehr erreichbar sind. Entweder muss die Stadt als Schulträger innen und außen fest montierte Auf- und Abstiegshilfen montieren, oder den Flur als Rettungsweg frei von Brandlasten halten.
Kunstgalerie nicht zulässig
Letzteres ist keine ganz neue Forderung. Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat sich schon intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Eine Folge ist, dass beispielsweise keine Kunstwerke von Schülerinnen und Schülern in Treppenhäusern und Fluren aufgehängt werden dürfen, auch wenn dies pädagogisch wünschenswert wäre. Der DGUV schreibt auf seiner Homepage: „(...) die Fluchtwege sind immer freizuhalten, brennbare Materialien dürfen nicht verwendet werden.“ Deshalb ist auch eine Doppelnutzung von Fluren als möblierter Aufenthalts-, Spiel- oder Lernbereich nicht zulässig.
Eigentlich wäre das Problem relativ leicht zu lösen, sofern die Klassenräume groß genug sind: Dann könnten die Garderoben in den Klassensälen angebracht werden. Doch dies scheidet nach Ansicht der Verwaltung aus: „Die Garderobe der Kinder (Jacken, Schuhe und Turnbeutel) in die Klassenräume zu nehmen, wäre unhygienisch.“ So steht es ohne weitere Erklärung in der Beschlussvorlage für den Hauptausschuss, der sich mit dem Thema befasst hat. Hinterfragt worden ist diese Aussage nicht.
Angst vor wandernden Läusen
Tatsächlich gibt es einen Musterhygieneplan des Landes für Schulen, in dem unter anderem geregelt ist, dass die Garderobe „möglichst“ so zu gestalten sei, dass die Kleidungsstücke „keinen direkten Kontakt untereinander haben, da sonst die Gefahr der Übertragung von Läusen besteht“.
Streit gab es über einen anderen Aspekt: Magdalena Schwarzmüller (SPD) wollte wissen, warum der Brandschutz in der Schule nicht gleich richtig gemacht worden sei – es geht um den Neubau. Sie sieht dafür das Gebäudemanagement (GML) in der Verantwortung. Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU) reagierte verärgert: Den Schuldezernenten könne er dazu nicht mehr fragen – ein Seitenhieb auf den ausgeschiedenen Bürgermeister Maximilian Ingenthron (SPD). Bernd Löffel (CDU) mahnte zu Besonnenheit: Brandschutzvorschriften hätten sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert, und man dürfe nicht an falscher Stelle sparen.
Gebäudemanagement erarbeitet Dauerlösung
Übergangsweise – also nicht als Dauerlösung – sind die Brandschutzsachverständigen bereit, verschließbare Stahlspinde in den Schulfluren zuzulassen. Das GML wird im ersten Halbjahr eine Lösung suchen, wie ein zweiter Rettungsweg geschaffen werden kann.
Die Stadt bestätigt, dass dasselbe Problem möglicherweise auch in anderen Schulen auftreten kann. Auffallen dürfte es bei der nächsten Gefahrenverhütungsschau, die in der Regel alle fünf Jahre vorgenommen werde.
