Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Nazi-Parole: Zwei Fälle, zwei Urteile vom Amtsgericht

Um Hass-Posts im Internet ging es vor Gericht.
Um Hass-Posts im Internet ging es vor Gericht.

Die zwei Angeklagten vor dem Landauer Amtsgericht sind etwa gleich alt und ihnen wird die gleiche Tat vorgeworfen. Beide haben im Netz die NS-Parole „Deutschland erwache“ genutzt. Doch das Ergebnis der Verhandlungen fällt unterschiedlich aus: Freispruch in einem Fall, eine Geldstrafe im anderen.

Die beiden Verhandlungen liegen etwa eine Woche auseinander. In beiden Fällen hatten die Angeklagten einen Strafbefehl erhalten, weil sie gegen Paragraf 86 des Strafgesetzbuches verstoßen

Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.

antth.e t:tedeeuB das Veeewdnrn eselssfhcnnradvuifegir Sbeom.ly enDn dei lioztitlanscaosnaishei gnLous cqunblDhdu;etsdo&a aoq&eecrwhdl;u zu ztnun,e wird b.aftetsr

Beedi etkneglAag udrewn in den letietrmn 9rr5-Je0ha1ne reobng,e samtenm asu aehdknmasice meinaFil dnu renaw als adekemArik d

x