Landau Landau: Plakatekleber erneut angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den 55-jährigen „Plakatekleber“ aus Landau eine neue Anklage zum Amtsgericht Landau wegen fünf Fällen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung erhoben. Der Mann klebt seit Jahren selbst gefertigte Protestplakate auf Gebäude und Schilder. Er war deswegen erst am 23. März 2018 vom Landgericht Landau zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Dabei waren ihm 14 Fällen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und weiterer 14 Fälle der („einfachen“ Sachbeschädigung angerechnet worden. Er hatte allerdings Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.

Informationsfunktion beeinträchtigt




Dem Mann wird nun vorgeworfen, zwischen dem 27. März und dem 24. Juli in fünf Fällen insgesamt sechs Verkehrsschilder, fünf Tourismusschilder der Stadt Landau und eine private Werbeanlage beschädigt zu haben. Die Plakate waren laut Anklage so angebracht, dass ihre Informationsfunktion und bei den Verkehrsschildern darüber hinaus ihre Warnfunktion erheblich beeinträchtigt wurde. Der Mann verwendet üblicherweise einen fest haftenden Kleber. Er soll nun wieder einen Sachschaden von über 5000 Euro angerichtet haben. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage ebenso wie das Landgericht im März davon aus, dass der Angeschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung zwar vermindert schuldfähig, nicht jedoch schuldunfähig gewesen ist.

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