Kommentar Bei Automatenkiosken ist Bürokratie fehl am Platz

Knappes Personal kann man sinnvoller einsetzen als zum kassieren.
Knappes Personal kann man sinnvoller einsetzen als zum kassieren.

Es ist verrückt, ein Ladenöffnungsgesetz, das Ausnahmen für Flughäfen und Fernbahnhöfe zulässt, bei Automatenkiosken rigoros anzuwenden.

Was sind wir so deutsch! Landau untersagt unter Verweis aufs Land, dass ein Automatenkiosk in der Trappengasse rund um die Uhr in Betrieb sein darf. Dazu muss man wissen, dass im Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz beispielsweise geregelt ist, dass Milch und Milcherzeugnisse an allen Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme des zweiten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertages bis zur Dauer von fünf Stunden verkauft werden dürfen, am 24. Dezember jedoch nur bis 14 Uhr, wenn dieser auf einen Sonntag fällt. Komplizierter geht es kaum, und das ist nur ein kleiner Punkt im Gesetz. Soll heißen: Es ist völlig absurd, ein solches Regelwerk auf eine reine Automatenverkaufsstelle anzuwenden. Denn, keine Bange, die Maschinen überarbeiten sich nicht und empfinden auch keinen Stress, wenn sie rund um die Uhr im Dienst sind.

Noch sind Automatenkioske aufgrund ihres Sortiments kein Ersatz für Tante-Emma-Lädchen, aber sie können es werden. Zugegeben: Sie können kleinen Lädchen und ihren hart arbeitenden Inhabern zusätzlich das Leben schwer machen. Doch angesichts des sich verschärfenden Arbeitskräftemangels sind Automatenkioske nur konsequent. Es ist also dringend geboten, das Gesetz an die Lebenswirklichkeit anzupassen und die automatisierten Verkaufsstellen rund um die Uhr zuzulassen. Das Internet ist auch 24/7 geöffnet. Von autonom fahrenden Autos wird man eines nicht mehr allzu fernen Tages auch keinen Taxibeförderungsschein verlangen.

Das FDP-geführte Wirtschaftsministerium täte also gut daran, neue Entwicklungen nicht auszubremsen. Knappes Personal kann man sinnvoller einsetzen, gerne auch im Handel, wenn Beratung nötig ist.

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