Lokalsport Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Staatshilfen: Die eingebauten Hürden sind hoch

 Der TSV Billigheim-Ingenheim war unter den ersten Vereinen, die Staatshilfe beantragt haben.
Der TSV Billigheim-Ingenheim war unter den ersten Vereinen, die Staatshilfe beantragt haben.

Staatliche Hilfen soll es auch für Vereine geben, die wegen des Lockdowns Verluste haben. Doch es gibt wie in der Wirtschaft auch hier Hürden und Sperren sowie eine schleppende Auszahlung. Wie gehen Vereine in der Region mit dem Angebot um?

Einer der ersten Vereine, der die Novemberhilfe beantragt hat, ist der TSV Fortuna Billigheim-Ingenheim. Der Fußball-Landesligist hat den Vorteil, so Vorsitzender Markus Degen, mit Steuerberaterin Martina Lang optimal aufgestellt zu sein. Der Antrag sei dann auch relativ leicht zu stellen gewesen.

Degen fügt an, dass sich Vereine steuerrechtlich in verschiedene Teilbereiche aufgliedern. Für den wirtschaftlichen Gesamtbetrieb (Einnahmen aus Veranstaltungen, Clubhaus und ähnliches) habe man 75 Prozent des Umsatzes aus 2019 geltend machen können. Was die Fortunen schon am ersten möglichen Tag der Antragsstellung getan hätten. Kurz darauf habe man die erste Abschlagzahlung erhalten. Im Nachgang werde der Antrag vom Bundesministerium für Wirtschaft geprüft, dann sei mit der Schlusszahlung zu rechnen. Gleiches gelte für die Dezemberhilfe, die der Verein auch beantragt habe. Auch hier steht nach der Abschlags- noch die Schlusszahlung aus. Wenngleich der Betrag im Dezember deutlich geringer ausfallen werde als der im Monat zuvor, da im Dezember in Billigheim grundsätzlich weniger im hierfür relevanten wirtschaftlichen Bereich umgesetzt werde, so Degen. „Der Aufwand war vertretbar“, findet er aber.

Für pauschale Förderung

Weniger Chancen verspricht sich der Vereinsvorsitzende von anderen Hilfsfonds und Modellen, weil die Hürden zu hoch seien oder das Antragsverfahren zu komplex sei. Als Beispiel führt Degen die zehn Millionen Euro an, die der Landessportbund von der Landesregierung bekommen habe: „Davon sind gerade mal 1,8 Millionen abgerufen worden. Ich denke, viele Vereine haben weder die Expertise noch die Motivation, um diese Anträge zu stellen.“

Degen plädiert dafür, Vereine pauschal zu fördern. Als Bemessungsgrundlage gefiele ihm die Mitgliederzahl. Allerdings sollte der Förderbetrag je Mitglied danach differenziert werden, ob ein Verein eigene Sportanlagen zu unterhalten habe oder eben nicht.

Hoffnung auf Dezemberhilfe

Die eingebauten Hürden in den staatlichen Hilfen sind hoch. Dass die Anträge von einem Steuerberater eingereicht werden müssen, ist wohl noch die kleinste Barriere. Der FSV Offenbach blieb an anderen hängen. Weil der Verein im November ohnehin keine Veranstaltungen hatte, ging diese Form der Staatshilfe, wie Geschäftsführer Reinhold Lutz mitteilt, am Verein vorbei. Hoffnung machte er sich auf eine Unterstützung bei der Dezemberhilfe. Im Dezember wäre das Hallenfußballturnier ein Segen für die Vereinskasse gewesen. „Diese Einnahmen stellen einen wesentlichen Bestandteil unserer Jahresfinanzplanung dar. Weil diese wegfielen, sahen wir uns gezwungen, die Dezemberhilfe in Anspruch zu nehmen, damit zumindest ein Teilbetrag abgedeckt wird“, sagt Lutz. Um Ansprüche stellen zu können, müssen 80 Prozent der Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Gesamtbetrieb stammen, 75 Prozent davon könnten erstattet werden. Aber: Hilfe bekommen auch nur Vereine, die mindestens eine fest angestellte Person haben. Die hat der FSV nicht und bekommt deshalb nichts.

Lutz ist froh, dass es überhaupt ein Förderprogramm gibt; allerdings ärgert er sich, weil seiner Meinung nach die Nöte der kleinen Vereine offenbar nicht berücksichtigt würden. Der FSV Offenbach könne sich gerade noch über Wasser halten. Sollte die Situation sich nicht ändern, würde wohl auch der FSV größere Probleme bekommen.

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