Kreis Südwestpfalz Zur Sache: Was ist eine Jagdgenossenschaft?

Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und entstehen ohne Beschluss. In ihnen sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde vereint, die jeweils weniger als 75 Hektar Grundfläche besitzen und über eine gemeinsame Fläche von mindestens 150 Hektar verfügen. Es besteht Zwangsmitgliedschaft. Besitzt ein Eigentümer mehr als 75 Hektar zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Flächen, handelt es sich um einen Eigenjagdbezirk. Hier ist der Grundeigentümer jagdausübungsberechtigt. Das Jagdausübungsrecht in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken steht der Jagdgenossenschaft zu. Während das Bundesverfassungsgericht die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft als verfassungsmäßig beurteilt, sagt der Europäische Gerichtshof, dass die Verpflichtung zur Duldung der Jagd auf dem eigenen Grundstück für Grundstücksbesitzer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Jeder Antrag auf Befriedung muss allerdings individuell gerichtlich entschieden werden. In der Fachgruppe Jagdgenossenschaft im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd sind 120 Mitglieder, darunter sind sowohl Eigenjagdbesitzer als auch Jagdgenossenschaften. Uwe Bißbort, Landwirt aus Pirmasens, ist Vorsitzender, die Geschäfte führt Lothar Ohliger, Bezirksgeschäftsführer Nord- und Westpfalz im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd. (thea)