Kreis Südwestpfalz Windkraft: Neue Abstände betreffen zwei Räder

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Wallhalben. Dem neuen Landesentwicklungsplan, der Veränderungen bei der Genehmigung von Windrädern bringt, stimmte der Verbandsgemeinderat Thaleischweiler-Wallhalben am Dienstag zu. Die Verbandsgemeinde ist von den Veränderungen bei den Mindestabständen betroffen.

Der Abstand zu Wohnhäusern steigt auf 1000 Meter, wenn der Landesentwicklungsplan in neuer Form verabschiedet ist. Bei Anlagen, die höher als 200 Meter sind, auf 1100 Meter. Von dieser Veränderung könnten zwei geplante Windräder in der Verbandsgemeinde betroffen sein, die noch nicht im Genehmigungsverfahren sind: eine der beiden bei Knopp-Labach vorgesehenen Anlagen, die nur 830 Meter vom Ort entfernt gebaut werden sollte, und eine der drei auf dem Bendelberg bei Wallhalben geplanten Windräder, die nur 850 Meter Abstand zu den Wohnhäusern aufweist. Weitere geplante Anlagen in Hettenhausen, Weselberg, Herschberg und Thaleischweiler-Fröschen/Petersberg wurden bereits genehmigt, sind teils gebaut. Weitere Anlagen in Herschberg, im Bereich Wallhalben/Hettenhausen/Knopp-Labach und in Schauerberg sind bereits im Genehmigungsverfahren. Ob sie genehmigt werden, hängt von anderen Faktoren ab. Beispielsweise wie in Weselberg von Naturschutzfragen. Für das Windrad in Knopp-Labach, das den künftigen Mindestabstand nicht einhalten würde, und die Anlagen, die bei Nünschweiler und Krähenberg angedacht waren, wurden noch keine Bauanträge eingereicht. |add

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