Waldfischbach-Burgalben
Vier Jahre Haft für Kindesmisshandlung und Betrug
„Sie haben es begriffen“, sagt einer der Söhne vor dem Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung. Begriffen, wie seine Kindheit und die seiner Geschwister war. Dass sie einem „fortwährenden Klima der Gewalt und Demütigung“ ausgesetzt waren, geschaffen von ihren Eltern. Es ist der Vorsitzende Richter, der diese Worte findet und es in der gesamten Urteilsverkündung nicht an Deutlichkeit fehlen lässt – so deutlich, wie sie es selten erlebe, stellt eine Begleiterin von der Opferschutz-Organisation Weißer Ring danach fest.
Regelmäßige Schläge
Nur die Mutter muss sich noch verantworten, der Vater ist inzwischen gestorben. Die Vorwürfe wiegen schwer: Die heute 60-Jährige soll durch Unterlassen, aber auch durch eigenes Tun mit ihrem Mann drei minderjährige gemeinsame Kinder sowie eine weitere Tochter der Frau jahrelang gequält und roh misshandelt haben. Die Mutter soll geduldet haben, dass die Kinder mit Schlagstöcken und anderen Gegenständen derart geschlagen wurden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Mehrfach soll es ausgeschlagene Zähne gegeben haben und gebrochene Finger. Die Frau soll ihre Kinder aber auch selbst geschlagen und ihrem Mann geholfen haben. So habe sie einmal ihrem minderjährigen Sohn ein Küchenbrett vor die Stirn gehalten, damit der Ehemann mit einem Fleischhammer auf die Stirn des Kindes schlagen konnte, ohne Spuren zu hinterlassen. Ziel der Aktion war es laut Anklage, bei dem dann erforderlichen Krankenhausaufenthalt des Kindes eine Tagegeldauszahlung zu erhalten.
Vorgeworfen wurde der Mutter außerdem Betrug an der Pflegekasse – weil die Eltern zwei Töchter angewiesen hatten, sich wie schwerbehinderte Kinder zu verhalten, um über deren Einstufung in eine Pflegestufe Pflegegeld zu erhalten. Allein der materielle Schaden für die Allgemeinheit liegt bei etwa 50.000 Euro.
Verfahren dauert schon zehn Jahre
Seit 2011 beschäftigt der Fall die Justiz und die Familie, seitdem durch eine Anzeige die Ermittlungen ins Rollen kamen. Erst 2017 kam es zum Prozess gegen die Eltern, in dem die 1. Kammer des Landgerichtes Zweibrücken vier Jahre Haft verhängte. Gegen dieses Urteil legten die Beklagten dann Revision ein, im November 2018 hob der BGH das erste Urteil im Schuldspruch teilweise auf und verwies das Verfahren zurück an eine andere Kammer des Landgerichtes. Insbesondere in zwei Fällen der Misshandlung wurde das Verfahren erneut aufgerollt. An neun Prozesstagen kamen Sachverständige und Zeugen zu Wort, die Kinder sagten ebenfalls noch einmal aus.
Dass die lange Verfahrensdauer belastend sei, betonte auch der Vorsitzende am Donnerstag. Dies gelte aber nicht nur für die Angeklagte, sondern auch für die Opfer. Insgesamt sieht das Gericht keinen Grund, um das Strafmaß zu mildern. Denn an den belastenden Aussagen der Kinder zweifeln die fünf Kammermitglieder nicht – wohl aber an jenen der Mutter. Dass sie selbst vom gewalttätigen Vater geschlagen worden sei, sei zwar möglich, so der Richter. Doch das Opfer ihres Mannes, der alleine verantwortlich gewesen sein soll, sei sie nicht gewesen. Aussagen, dass sie bei Attacken auf die Kinder auch amüsiert daneben gestanden sei, hält das Gericht für glaubwürdig. Sie habe nichts unternommen, um mit ihren Kindern zu gehen, hält ihr der Vorsitzende Richter vor – eine gute Gelegenheit hätte sie gehabt, als der Vater in Untersuchungshaft saß. Auch die Aussicht darauf, dass ihr in der Frauenhaftanstalt für ihr Verhalten sicher kein Verständnis entgegengebracht werde, könne sich nicht mildernd auswirken. Die Leidenszeit der Opfer sei länger und dauere bis heute an, belegt durch Diagnosen wie Posttraumatische Belastungsstörungen.
Der Richter findet deutliche Worte. Bis die Kinder die Familie verlassen konnten, seien sie nahezu täglich der Gewalt ausgesetzt gewesen und an einer ordnungsgemäßen Entwicklung gehindert worden. Und auch wenn man wie die Angeklagte keinen hohen Bildungsstand habe, so wisse doch jeder Mensch, dass Kinderseelen zerbrechlich seien – und jeder wisse, was er mit solchen Eingriffen bei der Entwicklung der Kinder anrichten könne. Und das gilt in den Augen des Gerichtes nicht nur für jenen Sohn und jene Tochter, deren Fälle nochmals aufgerollt wurden, sondern auch für eine weitere Tochter, die ebenso „Opfer grauenhafter Misshandlungen“ geworden“ sei, wobei diese Taten nicht angeklagt worden seien.
Von einer Abmilderung des Urteils aus dem Jahr 2017 kann für die zweite Kammer keine Rede sein. Im Gegenteil. Insgesamt wäre sogar eine höhere Strafe zu verhängen, verdeutlicht der Richter. Doch da das Gericht an das Gebot gebunden sei, keine Verschlechterung für die Angeklagte zu bewirken, sei dies nicht möglich, erläutert der Vorsitzende Richter. In diesem Fall könne es kein absolut gerechtes Verfahren geben, stellt er fest – auch angesichts „der Monstrosität der Taten“ und der anhaltenden Folgen für die Opfer.
Vier Jahre muss die 60-Jährige nach diesem Urteil nun in Haft, wobei sechs Monate als abgegolten angerechnet werden. Gegen das Urteil kann sie jedoch in Revision gehen; eine Woche hat sie dafür Zeit.