Südwestpfalz
Verhandlung vor leerer Anklagebank: Gericht schickt Exhibitionisten ins Gefängnis
Wegen exhibitionistischer Handlungen in zwei tateinheitlichen Fällen hat das Pirmasenser Amtsgericht einen 37 Jahre alten Mann in Abwesenheit zu fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Es war eine ungewöhnliche Verhandlung. Der Angeklagte hatte keinerlei Interesse an seinem eigenen Prozess. Weil er zu einem früheren Termin nicht erschienen war, hatte das Gericht den Mann verhaften lassen und ihm einen Pflichtverteidiger bestellt. Zum Termin am Montag wurde der 37-Jährige vorgeführt. Nachdem der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen hatte, erhielt der Angeklagte Gelegenheit, sich zu äußern. Aber er machte weder zu seiner Person noch zur Sache Angaben. Nun hob die Richterin den Haftbefehl und die Pflichtverteidigung auf und belehrte den Mann, dass er den Gerichtssaal verlassen könne, wenn er wolle, man würde ihn nicht mit Gewalt festhalten. Aber sein Verteidiger müsse dann auch gehen. Die Verhandlung würde dann ohne beide fortgesetzt. Angeklagter und Verteidiger verließen nun den Saal. Die Verhandlung ging vor leerer Anklagebank weiter.
Zwei junge Frauen berichteten nun, was sie im März 2024 erlebt hatten, als sie ihre Kinder zur Kindertagesstätte im Landkreis Südwestpfalz brachten. In der Nähe der Kita hätten sie den Angeklagten vor einem halb offenen Fenster im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses bemerkt, wie er sich an intimen Stellen berührte. Sie hätten Blickkontakt gehabt. Aber erst als sie ihn angeschrien hätten, habe er das Fenster geschlossen. Die Kinder hätten den Vorfall wegen ihrer geringen Körpergröße nicht sehen können, waren sich die Mütter sicher. Und sie merkten an, andere Mütter hätten schon Ähnliches berichtet, aber keine Anzeige erstattet.
Vermindert schuldfähig
Das Gericht glaubte den Zeuginnen. Zudem war der Mann bereits zweimal wegen ähnlicher Taten verurteilt worden, wovon eine aber noch nicht rechtskräftig ist. In jener Verhandlung im Jahr 2023 hatte ein Gutachten dem Mann verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Vor dem Hintergrund des Drogenmissbrauchs habe der Mann eine Schizophrenie entwickelt, die trotz psychiatrischer Behandlung nicht ganz geheilt sei. Die Richterin ging in der Verhandlung am Montag davon aus, dass der Angeklagte auch bei der neuen Tat vermindert schuldfähig gewesen sei.
Da der 37-Jährige kein Interesse an seiner eigenen Verhandlung habe und auch kein Wille zur Therapie und keine Einsicht zu erkennen sei, könne die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, erläuterte die Richterin. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wird dem Angeklagten schriftlich zugehen.