Südwestpfalz
Tödlicher Schwimmbadunfall: Kripo durchsucht Verwaltung
Als Bürgermeister Felix Leidecker (CDU) am Dienstagmorgen nach einer Inspektionsfahrt zum aktuellen Sachstand in puncto Hochwasserschäden um 8.30 Uhr in die Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben kam, erwarteten ihn dort vier Kriminalbeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss. Anlass war der tödliche Unfall im Schwimmbad in Heltersberg im vergangenen Jahr. Damit hatte er nicht gerechnet. „Wir kooperieren voll“, sagt Leidecker. Aber er fühle sich persönlich und stellvertretend für die Verwaltung ein wenig willkürlich behandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegenüber der Verbandsgemeinde zuvor eine falsche Aussage getroffen. Er sei ein Verfechter des Rechtsstaates, sagt Leidecker, aber dieses Vorgehen seitens der Staatsanwaltschaft „macht uns schon ein bisschen sprachlos“, bekennt er. Die Staatsanwaltschaft habe einen Fehler gemacht, das könne passieren. „Das passiert uns auch“, sagt Leidecker, aber so könne nicht verfahren werden.
Gemeinsam mit dem Verwaltungsstab, dem neben Leidecker die Fachbereichsleiter Frank Riedinger, Andreas Schneider und Tim Buchheit sowie der Erste Beigeordnete Benjamin Gundacker (FWG) angehören – Gundacker vertritt die Verbandsgemeinde auch anwaltlich – informiert Leidecker über das Geschehen. „Wir wollen das transparent halten“, unterstreicht er. Auch übergeordnete Behörden sind informiert.
Keine Hinweise auf Fremdverschulden
Auslöser ist der tödliche Unfall, der sich Mitte Juni vergangenen Jahres ereignete, als ein Jugendlicher an einem Wochenende nachts versucht hatte, über das Drehkreuz im Eingangsbereich des Heltersberger Schwimmbades zu klettern. Das Polizeipräsidium Westpfalz und die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatten montags nach dem Unglück in einer gemeinsamen Presseerklärung mitgeteilt, dass sie von einem Unfall ausgehen. „Aktuell bestehen keine Hinweise auf eine Einwirkung Dritter“, teilten die Behörden mit. Ein Todesermittlungsverfahren war eingeleitet worden. Zwei Tage später lag ein vorläufiges Obduktionsergebnis vor: keine Hinweise auf Fremdverschulden.
„Wir haben Monate nichts mehr von der Polizei und der Staatsanwaltschaft gehört in dieser Angelegenheit“, sagt Leidecker. Bis März. Ein Kriminalbeamter meldete sich telefonisch bei der Verwaltung und hinterließ die Nachricht, dass Leidecker zwei Tage später an das Drehkreuz am Schwimmbad kommen solle, er wolle das mit einem Sachverständigen begutachten. „Ich habe zurückgerufen und gebeten, dass ich schriftlich etwas bekomme“, sagt Leidecker. Das habe ihm der Beamte zugesagt. Es kam nichts. Ihm sei die Sache etwas merkwürdig vorgekommen, deshalb habe er zu dem Termin einen Mitarbeiter der Verwaltung mitgenommen. Auch, um im Bedarfsfall einen Zeugen zu haben.
Ortstermin am 20. März
Bei dem Termin am 20. März waren der Kriminalbeamte und zwei Vertreter der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) vor Ort. Weshalb sie bei diesem Termin dabei seien, hätten sie nicht richtig erklären können, schließlich, ohne konkreter zu werden, gesagt, sie machten etwas im Bereich Arbeitsschutz, schildert Leidecker. Seine Frage, ob sie dienstlich da seien, sei mit „das könne man so nicht sagen“ beantwortet worden. Er habe klar gesagt, dass er das sehr merkwürdig finde, aber auch, „dass wir selbstverständlich kooperieren“.
Auch ein Sachverständiger aus Ludwigshafen war dabei. Dieser schickte der Verwaltung im Nachgang zum Ortstermin einen Fragenkatalog, forderte unter anderem Flucht- und Evakuierungspläne, das Benutzerhandbuch, die Abnahme der Arbeitssicherheit. Aus Sicht von Leidecker Fragen, die weit über den Sachverhalt des Unfalls hinausgingen.
Keine Auskunft von Staatsanwaltschaft
„Wir haben uns beraten und mit Benjamin Gundacker auch in seiner Funktion als Rechtsanwalt entschieden, bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen, was Sache ist“, sagt Leidecker. Er selbst fragte zudem beim Sachverständigen nach, wer diesen beauftragt habe. Zurück kam ein Screenshot. „Vom Anschreiben, mit dem ihn die Polizei beauftragt hat“, ergänzt Benjamin Gundacker. Das habe alle verwundert, bekennt Leidecker. Der Verbandsgemeinde lag nichts Schriftliches vor und es sei Usus, wenn Behörden miteinander zu tun haben, dass man etwas Schriftliches bekomme. Deshalb wurden die Fragen des Sachverständigen vorerst nicht beantwortet. „Nicht, weil wir was zu verbergen haben, sondern weil wir wissen wollten, was Sache ist“, sagt Leidecker.
Gundacker fragte bei der Staatsanwaltschaft schriftlich an, verwies auf augenscheinlich konkrete Ermittlungen, über deren Einleitung, Verlauf und Zielrichtung die Verbandsgemeinde nicht informiert wurde. Er wollte wissen, um welche Tatvorwürfe es gehe, beantragte vollständige Akteneinsicht und fragte nach Funktion und Grundlage, auf derer die SGD Süd am Ermittlungsverfahren beteiligt sei. Es kam eine kurze Nachricht der Staatsanwaltschaft, mit folgendem Inhalt: „Der Vorgang ist hier noch nicht registriert.“ Sie datierte vom 26. März und ging beim Rechtsanwalt am 16. April ein.
Daraufhin schickte Gundacker eine Ergänzungsanfrage an die Staatsanwaltschaft. Am 17. April. Mit dem Hinweis, die Sache aufzuklären. Wenn der vom Sachverständigen vorgelegte Auftrag korrekt sei, müsse es einen registrierten Vorgang bei der Staatsanwaltschaft geben. Er wiederholte den Antrag auf Akteneinsicht.
Todesermittlungsverfahren eröffnet
Am Dienstagmorgen, 21. Mai, um 8 Uhr, als Gundacker in seine Kanzlei in Waldfischbach-Burgalben kam, lag ein Schreiben der Staatsanwaltschaft vor. Darin heißt es: „Auf ihr Schreiben vom 17. April teile ich Ihnen mit, dass versehentlich mitgeteilt wurde, der Vorgang sei hier noch nicht registriert. Vielmehr ist der Vorgang hier unter Aktenzeichen…. erfasst.“ Es werde ein Todesermittlungsverfahren geführt, in dessen Rahmen überprüft werde, ob im Hinblick auf den tödlichen Unfall Anhaltspunkte für Fremdverschulden bestehen. Dafür sei der Sachverständige von den Ermittlungsbehörden beauftragt worden. Die Akten seien derzeit versandt, auf das Akteneinsichtsgesuch komme man zu gegebener Zeit zurück. 30 Minuten nachdem Gundacker das Schreiben vorlag, stand die Polizei in der Verwaltung.
„Wir kooperieren selbstverständlich. Was wir haben, haben wir rausgegeben, wir geben alle Informationen“, sagt Leidecker. Aber man wundere sich. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft datiert vom 3. Mai, trage den Poststempel vom 13. Mai und der Durchsuchungsbeschluss sei auf den 14. Mai datiert. „Sie wissen also, dass sie einen Fehler gemacht und uns falsch informiert haben. Sie informieren uns darüber und schicken trotzdem, in Anführungszeichen, die Kavallerie“, empfindet Leidecker das Vorgehen als nicht korrekt. Und belastend, da man seit Tagen in der Region im Krisenmodus sei.