Kreis Südwestpfalz Schulstraße: Ausbau beginnt im Januar

Im Januar beginnt die Sanierung der etwa einen Kilometer langen Schulstraße in Dellfeld, die in drei Bauabschnitte unterteilt ist. Das Straßenbauprojekt wird über wiederkehrende Beiträge finanziert. Im ersten Abschnitt betragen sie 15 Cent je Quadratmeter. Diesen Satz hat der Gemeinderat am Montag auch für den zweiten Abschnitt einstimmig festgelegt.

Rund 611 000 Euro wird der zweite Abschnitt kosten, der sich vom Falkenbusch bis ungefähr zur Hausnummer 30 erstrecken wird. 40 Prozent der Kosten übernimmt die Gemeinde, 60 Prozent zahlen die Dellfelder Bürger über wiederkehrende Beiträge. Das heißt, jeder Grundstücksbesitzer zahlt 15 Cent je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche. Für den ersten Abschnitt hat Dellfeld bereits in den vergangenen fünf Jahren Beiträge erhoben. Jetzt wird das Geld für den zweiten Abschnitt angespart, und zwar in den Jahren 2016 bis 2020. Um mit den Arbeiten am zweiten Bauabschnitt zu beginnen, muss die Gemeinde allerdings nicht bis 2021 warten. Sie kann mit der Sanierung auch früher anfangen, muss den Anteil der Bürger dann aber über ein Darlehen finanzieren, das später mit den wiederkehrenden Beiträgen getilgt wird. Auf Nachfrage eines Ratsmitglieds bestätigte Verbandsbürgermeister Jürgen Gundacker, dass in den 611 000 Euro Kostensteigerungen mit berücksichtigt sind. „Wie hoch genau der Betrag nach der Ausschreibung ist, kann man jetzt nicht sagen. Dazu müsste man schon Wahrsager sein“, sagte Gundacker. Den Wahrsager braucht man für den ersten Bauabschnitt nicht mehr. Der kostet laut Bürgermeisterin Doris Schindler etwa 650 000 Euro und beginnt im Januar ab Höhe Friedhofsstraße. Mit den Arbeiten beauftragte der Rat vorgestern im nichtöffentlichen Teil die Firma Küntzler aus Waldfischbach, wie Schindler auf Anfrage mitteilte. Wer die Dellfelder Leichenhalle nur einen Tag benutzt, etwa zur Aufbewahrung einer Urne, zahlt dafür künftig 58 Euro. Das hat der Rat einstimmig beschlossen. Notwendig ist diese Neuregelung, weil laut Schindler nur die Benutzung von drei bis vier Tagen abgerechnet werden konnte. Diese Zeit falle üblicherweise bei einer Aufbahrung an. „Urnen werden meistens aber nur am Tag der Beerdigung in die Halle gestellt“, begründete Schindler die neuen Gebühren. (mco) Ratssplitter Seite 4

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