Kreis Südwestpfalz
Politikerin beleidigt, aber freigesprochen
Im September 2023 kommentierte ein Mann den Internetbeitrag einer Bundestagsabgeordneten der Partei Die Linke zur Flüchtlingsproblematik auf Lampedusa. Der Mann fragte in seinem Post nach den sexuellen Bedürfnissen der namentlich genannten Politikerin. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Beleidigung sowie üble Nachrede gegen eine im politischen Leben stehende Person, die ihr öffentliches Wirken erheblich beeinträchtigen könnte. Sie identifizierte einen 48 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Südwestpfalz als Autor des Posts. Gegen einen Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein, und so kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Pirmasens.
Angeklagter klar identifiziert
Der Angeklagte schwieg vor Gericht zu den Vorwürfen. Die Richterin teilte mit, dass die Polizei das Foto auf dem Profil des Accounts, von dem der Kommentar versendet wurde, mit dem Ausweisbild des Angeklagten verglichen habe. Es gebe keinen Zweifel, dass der Angeklagte der Autor sei. Die Verteidigung machte geltend, es handele sich um eine „Machtkritik im politischen Meinungskampf“, und die Aussage sei mehrdeutig. Schließlich sagte er, eine anstößige Wortwahl sei nicht strafbar.
Die Richterin sprach den 48-Jährigen frei. Der Kommentar könne das öffentliche Wirken der Politikerin nicht deutlich beeinträchtigen. Der fragliche Kommentar sei „derb und unanständig“, aber er sei nicht klar als persönliche Beleidigung anzusehen, da es mehrere Deutungen gebe. Die Beleidigung sei nicht nachweisbar.
Der Staatsanwalt hielt hingegen jede Missachtung oder Geringschätzung für strafbar und hatte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à zehn Euro, also 300 Euro, gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.