Schönau-Gebüg Neu gewählter Ortsvorsteher soll gleich ernannt werden
An dem Wahlabend wird es eine organisatorische Premiere geben. Denn noch am gleichen Abend soll der Wahlausschuss tagen und um 18.45 Uhr der Ortsbeirat im Schönauer Gienanthhaus zusammentreten. In der Ortsbeiratssitzung soll der neue Ortsvorsteher durch den Schönauer Ortsbürgermeister ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt werden. Für die Teilnahme an der öffentlichen Sitzung gilt die 3G-Regel. Wer keinen aktuellen Test vorweisen kann, kann auf Selbsttests zurückgreifen, die die Verwaltung eigens dafür zur Verfügung stellt.
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