Dahn / Erfweiler
Kirche in der Kritik: Wie ein früherer Missbrauchsfall bis heute wirkt
Das katholische St. Josef-Krankenhaus in Dahn gibt es seit 2006 nicht mehr, heute steht dort ein Seniorenheim. Vom Arbeitsplatz jenes Pfarrers, der 1975/76 nach Dahn versetzt worden war, ist heute nichts mehr zu sehen. Anders sieht es im nahe gelegenen Erfweiler aus. Dort gibt es noch die katholische Kirche, in der jener Pfarrer aushilfsweise Gottesdienste hielt. Und auf dem Friedhof dort liegt er begraben, gestorben 2003 im Alter von 70 Jahren.
Warum der aus dem Saarland stammende Geistliche aus Dannstadt-Schauernheim nach Dahn und Erfweiler abgeordnet wurde, hat dort offenkundig keiner gewusst. Sein Name ist über den Ort hinaus kaum bekannt gewesen. In Erinnerung geblieben ist nur, dass der Gottesmann zuweilen ein Glas über den Durst getrunken haben soll. Auch dem heutigen Ortsbürgermeister Walter Schwartz war die Vergangenheit des Priesters nicht bekannt. Und selbst, nachdem dessen Geschichte nun die Runde im Dorf macht, lautet der Tenor der Erinnerungen, dass er sich dort nichts habe zuschulden kommen lassen, berichtet Schwartz.
Drei Jahre später gibt es ein Urteil
Das war zuvor anders. Denn in Dannstadt-Schauernheim, wo der Priester 1972 als Ortspfarrer eingesetzt wurde und auch den Religionsunterricht in der Grundschule übernahm, hatte er sich im September 1975 des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht und war dafür 1978 rechtskräftig vom Landgericht Frankenthal verurteilt worden. Vorgeworfen wurde ihm, dass er während der Religionsstunde in der ersten und in der dritten Klasse unbefugten Sexualkundeunterricht erteilte und dabei auch Kinder dazu anhielt, sich nackt auszuziehen, um an ihnen die Unterschiede zwischen den Geschlechtern zu demonstrieren. Kurz danach rief der Pfarrer einige Eltern an und entschuldigte sich. Seine Begründung, nur pädagogische Motive gehabt zu haben, ließ das Gericht später dennoch nicht gelten.
Zur Verhandlung kam es 1978, aufgrund einer anonymen Anzeige. Am Tatbestand des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener hatte das Gericht keinen Zweifel. Es hielt dem Angeklagten aber zugute, dass er geständig war und sich entschuldigte. Außerdem sei den Kindern offensichtlich kein Schaden zugefügt worden und die Eltern hätten keinen Wert auf Strafverfolgung des Mannes gelegt. Die Strafe für ihn: 7500 Mark.
Empörung über die Einordnung der Tat
Vieles an diesem Fall empört einen 55-Jährigen aus der Südpfalz, der eines der Opfer ist. Nicht nur das Handeln des Pfarrers, sondern auch die Einordnung jener Tat und den Umgang damit. Die Feststellung des Gerichtes, dass den Kindern damals kein Schaden zugefügt worden sei, gehört für ihn dazu. Denn geblieben sei aus jener Zeit ein dunkler Fleck, sagt der Mann. Wie ein innerliches Geschwür. Erst, nachdem mehr und mehr Missbrauchsfälle in der Pfalz ans Licht kamen, beschloss er, darüber zu reden. Eine wichtige Ansprechpartnerin sei hier ebenfalls die Missbrauchsbeauftragte der Kirche gewesen. Seitdem, meint er, gehe es ihm besser.
Diesen Schritt wolle er anderen Missbrauchsopfern empfehlen, betont er – für ihn ein Grund, um an die Öffentlichkeit zu gehen. Und noch einen hat er: jene, die verantwortlich waren, ins Licht zu rücken. Dazu gehört seiner Ansicht der damalige Bischof von Speyer, der heutige Kardinal Wetter. Der übergriffige Pfarrer sei zwar nach Bekanntwerden der Vorgänge schnell von seiner Stelle entfernt worden, sagt das Opfer – aber dass er wieder als Seelsorger eingesetzt wurde, versteht er nicht. In einem Krankenhaus gebe es doch ebenfalls Schutzbedürftige, meint er.
Bitter stößt ihm auf, dass dem Kardinal in seiner Geburtsstadt Landau ein Platz gewidmet ist. Dieser, so fordert er, müsse umbenannt werden.
Schweigen auch im Elternhaus
Vertuscht wurde damals nicht nur in klerikalen Kreisen. Auch in Elternhäusern herrschte Schweigen. Der 55-Jährige erinnert sich daran, wie ihn damals die Polizei daheim zu den Vorgängen befragte. Im Beisein der geschockten Eltern, die danach das Thema aber nie wieder ansprachen.
Warum der Pfarrer nicht komplett aus der Seelsorge abgezogen wurde, ist nach Angaben des Bistums Speyer nicht aus der Personalakte ersichtlich. Auch nicht, ob die Dahner informiert wurden über den Grund der Versetzung. Allerdings habe der Dekan an der Verhandlung als Beobachter teilgenommen, teilt das Bistum mit – und verweist auch auf einen Pressebericht. Dort, in der Speyerer Tagespost, findet sich eine Meldung über die Verurteilung des nicht namentlich genannten Pfarrers.
Kaum Hinweise aus der Akte des Bistums
Wann der damalige Bischof davon erfuhr, geht laut Bistum nicht aus der Akte hervor. Als erste Reaktion auf die Vorfälle vom 18. September 1975 finde sich ein Schreiben des Generalvikars vom 22. September 1975, in dem die sofortige Beurlaubung ausgesprochen wurde. Ein kirchenrechtliches Verfahren gab es nicht. Auch dazu finde sich kein Hinweis, so die Sprecherin. Sie hofften aber, „dass die Strukturen hinter solchen Unterlassungen durch das Forschungsprojekt der Unabhängigen Aufarbeitungskommission erhellt“ würden.
Hilfe für Opfer
Missbrauchsbeauftragte beim Bistum Speyer ist die Psychologin Dorothea Küppers-Lehmann, E-Mail: ansprechpartnerin@bistum-speyer.de. Missbrauchsopfer können zudem einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids stellen. Dazu zählen auch Therapie- und Paarberatungskosten.