Kreis Südwestpfalz „Keine Befriedung der Straße“

Im Prozess gegen zwei Brüder (30 und 33 Jahre alt) aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, die ihre Tante schwer verletzt haben sollen (wir berichteten zuletzt am Dienstag), wurden gestern vor der Großen Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken die Plädoyers gehalten. Der Staatsanwalt fordert viereinhalb und dreieinhalb Jahre Haft für die beiden.
Die Brüder sollen die Frau am 1. Oktober 2013 in der Dorfstraße nach einem Streit mit sechs Pistolenschüssen in den Bauch, den Oberschenkel und den Fuß niedergestreckt haben. Der 33-Jährige soll geschossen haben. Sein Bruder soll mit einem Stein nach der Tante geworfen haben, als diese bereits am Boden lag. Der Prozess war bereits im November 2015 beim Schöffengericht in Zweibrücken und wurde von dort ans Landgericht verwiesen, weil im Raum stand, dass es sich nicht um gefährliche Körperverletzung, sondern um versuchten Totschlag handelte. Staatsanwalt Felix Huth geht weiter von gefährlicher Körperverletzung aus. Er forderte für den älteren Bruder viereinhalb Jahre Haft, für den jüngeren dreieinhalb Jahre. Die Aussage des 33-Jährigen vor dem Schöffengericht, dass er weitergeschossen hätte, wenn mehr Kugeln im Magazin gewesen wären, wertet Huth nicht als versuchte Tötung. Er sprach von einem Grenzfall und plädierte auf gefährliche Körperverletzung. Ebenso Rolf Schaumlöffel, der Verteidiger des 33-Jährigen. Sein Mandant habe „im ersten Prozess seine Gefühle losgelassen. Dies ist nicht mit einem Geständnis gleichzusetzen.“ Es gebe viele Möglichkeiten, wie sich die Tat abgespielt haben könnte. Schaumlöffel forderte zwei bis zweieinhalb Jahre Haft. Staatsanwalt Huth sieht in der Aussage der Tante keine Widersprüche zu den objektiven Beweisen, den Schussverletzungen aus nächster Nähe in den Bauch. Die Angaben der Frau zu ihrem Anruf bei der Polizei und die Schilderung der Polizisten vom Tatort stimmten überein. Der 33-Jährige habe sich gleich nach der Tat seiner Schwester offenbart und gesagt, dass er „der alleinige Schütze“ gewesen sei. Verteidiger Markus Freyler forderte, seinen Mandanten − den 30-jährigen Bruder − freizusprechen. Er ist laut verlässlichen Zeugenaussagen bei dem Streit nicht vor Ort gewesen. Der Nebenklägeranwalt hingegen will, dass die Brüder wegen versuchten Totschlages verurteilt werden. Staatsanwalt Huth sprach am Ende die seit Jahrzehnten unter den Verwandten ausgetragenen Streitigkeiten an. „Wir werden in diesem Verfahren nicht die Befriedung der Straße erreichen.“ Es handele sich um eine Spirale, bei der die Nachfolgegenerationen bereits eingebunden seien. Heftige Auseinandersetzungen habe es schon gegeben, als die beiden Brüder noch gar nicht auf der Welt waren. Das Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.