Ruppertsweiler RHEINPFALZ Plus Artikel Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

Mit einer Katzenschutzverordnung soll der Überpopulation entgegengewirkt werden.
Mit einer Katzenschutzverordnung soll der Überpopulation entgegengewirkt werden.

Seit Jahren fordert sie die FWG-Ratsfraktion, jetzt soll sie kommen: eine Katzenschutzverordnung. Damit soll eine übermäßige Vermehrung der Tiere gestoppt werden.

Bei zwei Enthaltungen stimmte der Rat am Montag einstimmig für eine solchen Verordnung, wie Ortsbürgermeister Guido Hahn danach im RHEINPFALZ-Gespräch erklärte. Damit soll einer „unkontrollierten Katzenpopulation“, wie es darin heißt, entgegengewirkt werden. Erstmal befasste sich der Rat 2013 damit. Seinerzeit wurde seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Verweis auf Zuständigkeiten des Landes eine solche Verordnung abgelehnt. Nachdem das Land 2015 eine entsprechende Landesverordnung mit Verweis auf Zuständigkeit der Verbandsgemeinde erlassen hat, soll nun ein zweiter Anlauf unternommen werden, die Überpopulation und damit verbundene Probleme in den Griff zu bekommen. Eine ähnliche Satzung gilt für die Stadt Neustadt an der Weinstraße. Sie gilt als Mustersatzung. Geregelt ist unter anderem eine Kennzeichnungspflicht und eine Kastrationspflicht, sollten Katzen ungehindert im Freien Auslauf haben.

Friedhofsgebühren sollen steigen

Wenn eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen wird, bedeutet dies in aller Regel, dass die Hinterbliebenen tiefer in die Tasche greifen müssen bei Bestattungen. So wird es auch in Ruppertsweiler kommen, allerdings wird der Beschluss erst in der nächsten Sitzung gefasst. Bereits jetzt hat sich der Rat darauf geeinigt, dass es künftig Baumurnenbestattungen als Wahl-, Einzel- oder Doppelgräber geben wird. Wahlgrab bedeutet, dass nach Ablauf der Nutzungsdauer von 20 Jahren diese verlängert werden kann. 120 Baumurnengräber stehen zur Verfügung. „Wir weisen darauf hin, dass Grabschmuck spätestens vier Wochen nach der Beisetzung abgeräumt werden muss“, erklärt Hahn. Ein späterer Grabschmuck ist nicht mehr zulässig.

Der Rat hat außerdem den geplanten drei Windkraftanlagen auf der Gemarkung Kröppen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. „Wenn eine Gemeinde, wie Kröppen jetzt, die Möglichkeit hat, ihre finanziellen Mittel zu verbessern, ist das doch auch legitim“, sagte Hahn.

Ratssplitter

Gemeindefahrzeug wird verkauft. Das alte Gemeindefahrzeug, ein fast elf Jahre alter VW Crafter Pritschenwagen, wird auf gängigen Verkaufsportalen zu Kauf angeboten.

Zuschüsse für Vereine. Der Fußballclub enthält einen Zuschuss in Höhe von 520 Euro, der Tennisclub kann sich über einen 390 Euro Zuschuss vom Kreis freuen.

Bolzplatz und Skaterbahn angeregt. Die FWG Fraktion regt an, im Umfeld des Tennisplatzes und des Fußballclubs einen Bolzplatz zu errichten, die SPD Fraktion hat die Idee, eine Skaterbahn zu bauen. In einer der nächsten Sitzungen wird hierüber beraten.

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