Südwestpfalz Hohe Geldstrafe für einmal Umparken

strafprozessordnung_dpa

Wer betrunken ist, darf nicht Auto fahren – nicht mal für ein paar Meter. Das stellt das Pirmasenser Amtsgericht am Montag im Falle eines Mannes klar, der mit 1,5 Promille sein Auto umgeparkt hat.

Nur wenige Meter war ein Mann Mitte August mit seinem Auto gefahren. In der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben parkte er es nachts schnell um. Aber das blieb nicht unbemerkt. Die Polizei erwischte ihn, ein Alkoholtest ergab 1,5 Promille. Die Beamten nahmen dem Fahrer den Führerschein ab, und das Amtsgericht entzog ihm vorläufig die Fahrerlaubnis.

6000 Euro Strafe

Am Montag verhandelte das Amtsgericht Pirmasens den Einspruch des Mannes gegen einen Strafbefehl. Sein Verteidiger beschränkte den Einspruch auf die Rechtsfolgen, sodass keine Zeugen vernommen werden mussten. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilte das Gericht den nicht vorbestraften Angeklagten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 150 Euro, also zu 6000 Euro. Außerdem verhängte es ein fünfmonatiges Fahrverbot, das durch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis als vollstreckt gilt, sagte die Richterin. Da Verteidiger und Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichteten, das Urteil somit rechtskräftig war, händigte die Richterin dem Mann seinen Führerschein im Gerichtssaal wieder aus.

Zum Schluss erhielt der Verteidiger noch einen Rüffel, weil er den Einspruch erst in der Strafverhandlung auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte: Deshalb waren Zeugen geladen worden und auch erschienen, wurden jetzt aber doch nicht gebraucht. Diese Kontakte zu anderen in Corona-Zeiten hätten vermieden werden können. Der Anwalt versprach, die Akten künftig früher zu lesen und das Gericht früher zu informieren.

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