Rieschweiler-Mühlbach
Gemeinde lehnt Hallenbau im Außenbereich ab
Befürworter fand das Bauvorhaben im Gemeinderat nicht. Es sei keine Entscheidung gegen den Golfclub, betonte Pascal Schuck (SPD). Was dort geleistet werde, auch für die Gemeinde, werde ganz sicher anerkannt. Das unterstrichen alle im Rat vertretenen Fraktionen. Es herrschte aber auch Einigkeit, dass zwei Gründe gegen das Bauvorhaben sprechen. Zum einen soll die 20 mal 45 Meter große Halle im Außenbereich gebaut werden. Von einer Privatperson, die diese dann an den Golfclub als Gerätehalle vermieten möchte. Im Außenbereich, machten die Fraktionssprecher Pascal Schuck (SPD), Konstantin Kaysser (CDU) und Axel Stuppy deutlich, „sind nur privilegierte Bauten zugelassen. Das ist kein privilegiertes Bauvorhaben“. Privilegiert sind zum Beispiel Windkraftanlagen oder landwirtschaftliche Gebäude.
Rat will keinen Präzedenzfall schaffen
Auch beim zweiten Ablehnungsgrund waren sich die Fraktionen einig: Sage man ja, schaffe man einen Präzedenzfall, wecke eventuell auch an anderer Stelle Begehrlichkeiten. Da bekomme man dann möglicherweise nie mehr den Deckel drauf. Und es sei ja kein kleines Gebäude.
Ihn überzeuge einer der vom Golfclub genannten Gründe für die angestrebte Lösung nicht, sagte der Beigeordnete Hans-Dieter Bißbort (FWG). Der Golfclub habe ein großes Gelände, habe Platz, um die benötigte Gerätehalle auf sein Grundstück zu stellen. Und er habe darauf verwiesen, dass das schwierig und kostspielig sei, wegen des benötigten Strom- und Wasseranschlusses. Die angelegte Wasserfläche sei ja nicht weit weg, da müsse es doch Strom und Wasser geben, sagte Bißbort.
Bauabteilung sieht Möglichkeit für Zustimmung
Gerhard Müller von der Bauabteilung erläuterte auf Anfrage, dass es aus seiner Sicht wohl schon die Möglichkeit gebe, dass die Gemeinde ja zum Projekt sage. Die Gemeinde könne die Baugenehmigung für die Halle mit der Auflage verbinden, dass diese ausschließlich vom Golfclub als Gerätehalle genutzt wird. Um zu verhindern, dass zum Beispiel nach Ablauf eines Pachtvertrages dort Fahrzeuge abgestellt werden. Das wäre aber ohnehin nicht genehmigungsfähig, so Müller. Der Club habe Platz, die vorgesehene Fläche grenze direkt ans Club-Gelände an. Vorteil sei, dass die Halle am geplanten Standort neben dem Clubgelände tiefer im Gelände stünde, weniger sichtbar wäre.
Diese Aussage verwunderte manches Ratsmitglied. Im Vorfeld sei die Bauverwaltung um eine Einschätzung gebeten worden, und dort habe es geheißen, dass sich die Bauverwaltung vorbehalte, keine Einschätzung zu geben, da dies die Kompetenz der Verbandsgemeinde übersteige. Über Baugenehmigungen in solchen Fällen entscheide das Bauamt der Kreisverwaltung. Diese Antwort wurde gegeben, bestätigte Nico Eichert von der Bauverwaltung, aber auf eine andere Fragestellung. Die Gemeinde habe angefragt, ob die Verbandsgemeinde davon ausgeht, dass dieses Gebäude genehmigt werden kann. Und dazu könne die Verbandsgemeinde keine Aussage treffen. Gelte immer noch, auch wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilen würde.
Bauaufsicht kann eingreifen
Grundsätzlich sei es zunächst Planungshoheit der Ortsgemeinde, ob sie ihr Einvernehmen zu einem Bauvorhaben erteilt. Die Bauaufsicht beim Kreis könne immer dieses Einvernehmen ersetzen. Wenn es zum Beispiel objektiv keine rechtlichen Gründe gibt, die gegen ein Bauvorhaben sprechen, und die Gemeinde nur nein sage, weil sie etwas nicht haben wolle. Zum Beispiel ein Windrad. Das Einvernehmen ersetzen sei auch im umgekehrten Fall möglich, wenn ja gesagt werde, rechtlich aber alles gegen ein Bauvorhaben spricht.
Im Fall der Halle für den Golfclub spreche die fehlende Privilegierung des Bauvorhabens gegen den Bau im Außenbereich. Gehe die Bauaufsicht dennoch davon aus, dass dieser genehmigungsfähig ist, und sie ersetze das jetzt versagte Einvernehmen der Gemeinde, müsse sie dies gegenüber der Ortsgemeinde begründen. Dieser stünde dann auch der Rechtsweg offen.