Kreis Südwestpfalz Falsche Kilometerangaben
Der Geiselberger Gemeinderat hat den politisch Verantwortlichen für das Jahr 2014 auf Orts- und Verbandsgemeindeebene die Entlastung verweigert. Der mit fünf Ratsmitgliedern gerade so beschlussfähige Rat votierte mit drei Stimmen der SPD-Fraktion – bei Enthaltung der zwei Vertreter der Wählergruppe Spieß – gegen die Entlastung von Bürgermeistern und Beigeordneten.
Grund für die Nichtentlastung sei, dass Bürgermeister Georg Spieß Reisekosten falsch abgerechnet habe und noch Klärungsbedarf bestehe, sage Günter Fluck (SPD), der als ältestes Ratsmitglied bei diesem Punkt die Sitzung leitete. Bei der Rechnungsprüfung hatte sich ergeben, dass Spieß für Fahrten von seiner Wohnung in Geiselberg zur Verbandsgemeindeverwaltung in Waldfischbach-Burgalben für die einfache Strecke zwölf Kilometer angegeben hatte. Tatsächlich seien es aber nur neun Kilometer. Dazu nahm Spieß, dem Gesetz entsprechend, schriftlich Stellung. 1991 sei als einfache Strecke zwischen seiner damaligen Wohnung und der Verwaltung eine Strecke von zwölf Kilometern ermittelt und von der Verbandsgemeindeverwaltung anerkannt worden. Wie diese Ermittlung damals erfolgte, könne heute nicht mehr nachvollzogen werden. 2014 habe er nur die Fahrten abgerechnet, die im ersten Quartal des Jahres angefallen seien. Die Fahrten von April bis Dezember habe er nicht mehr abgerechnet, beantwortete er eine weitere Frage, die bei der Prüfung aufgetaucht war. Zugleich sicherte er zu, dass er die zuviel gezahlten Reisekosten, die auf der irrtümlich falschen Streckenangabe beruhen, selbstverständlich zurückzahlen werde. Zweifel an der Vollständigkeit der Unterlagen, die mit der zweiten Frage aufgeworfen worden waren, wies der geschäftsführende Beamte der Verbandsgemeinde, Frank Riedinger, zurück. Bevor der Anschein erweckt werde und der Verdacht aufkomme, die Verwaltung halte etwas zurück, wolle er ganz deutlich machen, dass die Unterlagen vollständig seien, wenn sie zur Prüfung vorgelegt werden. Es seien die Belegbände vorgelegt worden. „Und sie können darauf vertrauen, dass die Belegbände vollständig sind“, sagte Riedinger. Dazu seien dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde alle Sachkonten vorgelegt worden. Das Gremium habe sich davon überzeugen können, dass dort, wo keine Buchung erfolgte, kein Geld bezahlt wurde. 2014 seien tatsächlich nur die Fahrten im ersten Quartal (Januar bis März) abgerechnet worden. Dabei sei der Gemeinde kein Schaden entstanden, deshalb müsse das nicht weiter durchforscht werden, sagte er. Die Verbandsgemeindeverwaltung war ebenfalls zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die zuständige Personalabteilung teilte mit, dass es 2015 einen Wechsel in der Sachbearbeitung bei den Reisekostenabrechnungen gegeben habe. Der ortsfremde Mitarbeiter habe stichprobenweise Reisekosten mit Hilfe eines Routenplaners (gab es 1991 noch nicht) vorgenommen. Dieser ermittelte zehn Kilometer als Entfernung zwischen Spieß’ Wohnung und der Verwaltung. Auch zwei überörtliche Prüfungen durch das Gemeinderechnungs- und -prüfungsamt (bei der Kreisverwaltung angesiedelt) hätten in der Vergangenheit keine Beanstandungen in diesem Punkt ergeben, teilte die Verwaltung mit. Die Verwaltung verwies darauf, dass Spieß im jetzt geprüften Zeitraum – 2014 bis zum dritten Quartal 2018, da alle vorherigen Jahre bereits endgültig abgerechnet und die Ergebnisse festgestellt sind – teils nur 25 Cent pro Kilometer statt der gesetzlich zulässigen 30 Cent pro Kilometer abgerechnet habe. Die Verwaltung hat alle Reisekostenabrechnungen von Spieß im überprüften Zeitraum korrigiert. Zugrunde gelegt wurde dafür eine Entfernung von neun Kilometern (Spieß ist zwischenzeitlich im Ort umgezogen). Alle Abrechnungen wurden jetzt mit 30 Cent je Kilometer und einer Wegstrecke von neun Kilometern angesetzt. Daraus ergibt sich laut Abrechnung der Verwaltung eine Nachzahlung an Spieß von 90,50 Euro (für den zu gering berechneten Satz). Die Korrektur der Kilometerzahl führt dazu, dass der Bürgermeister 377,40 Euro für den Zeitraum von 2014 bis einschließlich September 2018 nachzuzahlen hat. Diese beiden Summen werden verrechnet, so dass Spieß 286,90 zurückzuzahlen hat. Die Verwaltung verweist auch darauf, dass den Antragstellern der Reisekostenerstattung (in diesem Fall Bürgermeister Spieß) die Abrechnungen nicht in Kopie vorgelegt worden seien. Deshalb habe Spieß keine Kenntnis von Änderungen im Abrechnungsmodus haben können. Für die SPD-Fraktion ist die Sache damit aber noch nicht erledigt. Zu sagen, bis 2013 sei abgerechnet, greife aus ihrer Sicht nicht. Selbst wenn es verjährt sei, müsse der entstandene Schaden genau ermittelt werden. Riedinger verwies darauf, dass die Verwaltung das getan habe, was korrekt sei. Das bedeute, dass ein Fehler korrigiert werde, wenn er auftauche. Den Prüfungsauftrag (für die früheren Jahre) nehme er mit, verwies aber noch einmal darauf, dass die Jahre bis 2013 abgeschlossen seien und von übergeordneter Aufsichtsbehörde nichts beanstandet wurde. Er erläuterte, dass es bei der Feststellung des Jahresergebnisses darum gehe zu bestätigen, dass alle Buchungen korrekt vorgenommen worden und alle Belege vorhanden seien, die Rechnungsprüfung vollständig sei. Vor diesem Hintergrund stellte der Rat das Ergebnis für das Jahr 2014 fest. Die Entlastung für das Jahr 2014 wurde Bürgermeister Spieß, seinen damaligen Beigeordneten sowie dem Verbandsbürgermeister (bis Ende 2014 war Winfried Krämer im Amt) und den Verbandsgemeindebeigeordneten nicht erteilt.