Kreis Südwestpfalz „Der ist kaputt“

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Ermittler und Haftrichter sagten am Mittwoch im Prozess gegen eine 51-Jährige aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben vor dem Zweibrücker Landgericht aus. Wie mehrfach berichtet, soll die Frau am 29. Januar ihren Lebensgefährten mit einem Messerstich in den Hals getötet haben. Sie habe den Polizisten „ein Schauspiel“ geliefert, erzählte ein Hauptkommissar.

Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann geht von Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit aus. Die Angeklagte legte ein Geständnis ab. Doch bis es so weit war, wurden die Ermittler in die Irre geführt. „Es war ein Schauspiel“, sagte am Mittwoch der Hauptkommissar, der mit einem Kollegen zuerst am Tatort – der Küche der 51-Jährigen – eingetroffen war. „Wir wurden um 19.28 Uhr von der Rettungsleitstelle Landau wegen eines Verkehrsunfalls vor die Haustür der Angeklagten beordert“, berichtete der Polizist. „Dort war kein Unfall. Die Tür zum Haus der Angeklagten stand offen. Wir gingen in die Küche. Auf dem Boden lag ein Mann mit freiem Oberkörper und nur mit Jeans bekleidet“, schilderte der Zeuge. „Für mich war er tot.“ Die 51-Jährige habe aufgelöst gewirkt und weinend erzählt, dass sich ihr Lebensgefährte aus Verzweiflung selbst mit dem Küchenmesser getötet hätte. Er hätte es nicht ertragen, dass sie – die 51-Jährige – wegen einer Trunkenheitsfahrt fünf Monate ins Gefängnis musste. Die Tochter hätte versucht, den am Boden Liegenden zu reanimieren. „Er wacht wieder auf“, habe die 51-Jährige immer wieder unter Tränen gesagt. „Der ist kaputt“, habe die Tochter geantwortet. „Ich war geneigt, die Version der Selbsttötung zu glauben“, sagte der Ermittler vor Gericht. Und weiter: „Sie haben geschauspielert.“ So gut, dass die Ermittler die beiden Frauen gehen ließen. Ein Tag später ergab die Obduktion der Leiche, dass der tödliche Messerstich von fremder Hand geführt worden war. Mutter und Tochter kamen in Untersuchungshaft. Beim ersten Haftrichter beschuldigte die Mutter die Tochter. „Sie hat ihn getötet“, sagte die 51-Jährige dem Richter. Die Tochter verlor nach dieser Anschuldigung vor dem Richter die Beherrschung. Sie schob im Beisein der Oberstaatsanwältin einen Tisch zur Seite und musste gebändigt werden. Für ihre Unbeherrschtheit und Gefährlichkeit soll die jüngere Frau gerichtsbekannt sein. Sie wurde wegen anderer Vorwürfe ins Visier-Programm, ein Überwachungsprogramm der Polizei, aufgenommen. Auf die Frage, warum die 51-Jährige ihre Tochter erst vor dem Haftrichter beschuldigte, antwortete die Frau, dass sie ihrem Kind 15 Jahre Gefängnis hätte ersparen wollen. Die Tochter sei mehrfach vorbestraft und habe erst kurz zuvor eine Haftstrafe von sechs Jahren verbüßt. Mutter und Tochter bleiben in Untersuchungshaft. Im Gefängnis offenbarte sich die Angeklagte einer Seelsorgerin und gestand, ihren Lebensgefährten erstochen zu haben. Diese habe unter Schweigepflicht gestanden, so Richterin Susanne Thomas. Über ihren Verteidiger Berthold Stegner gestand die 51-Jährige, ihren Lebenspartner getötet zu haben. Sie hätten an diesem Tag viel Alkohol getrunken und seien in Streit geraten. Ihre Tochter sei dabei gewesen und habe sich an dem hochemotionalen Streit beteiligt. Warum sie ihren Partner erstochen habe, wisse sie bis heute nicht. Er habe alles für sie getan. Das Geständnis kam 17 Tage nach der Tat. Die Frau blieb in Zweibrücken in Untersuchungshaft. Die Tochter wurde freigelassen, sitzt inzwischen aber wegen einer anderen Sache erneut in Untersuchungshaft in Wöllstein. Der Prozess wird am Mittwoch, 20. Juni, fortgesetzt.

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