Geiselberg Bürgerhaus ist geschlossen – aber nicht ganz

Das Bürgerhaus Breitenstein ist ein wichtiges Zentrum für das gesellschaftliche Miteinander in Geiselberg.
Das Bürgerhaus Breitenstein ist ein wichtiges Zentrum für das gesellschaftliche Miteinander in Geiselberg.

Das Bürgerhaus Breitenstein wird geschlossen. Nicht gänzlich. Eine ausgesuchte Nutzung für kleine Gruppen wird weiter möglich sein.

Marika Vatter übernimmt als Bürgermeisterin die Verantwortung, wenn das Haus in der künftig erlaubten Weise genutzt wird. „Die trage ich als Bürgermeisterin ohnehin“, sagte Vatter und für sie sei es wichtig, dass nach der langen Corona-Pause das Haus, das ein wichtiger Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft ist, nicht ganz geschlossen wird.

Vatters Gemeinderat war da deutlich skeptischer und tendierte eher dazu, das Haus komplett zu schließen. Man gehe den Weg der kleinen Öffnung aber mit, wenn Vatter sich zutraue, die Verantwortung zu übernehmen.

Hintergrund ist, dass das Bürgerhaus baurechtlich und brandschutztechnisch Mängel aufweist, die zu beheben sind, um einen Betrieb in der bisherigen Form wieder zu ermöglichen. Der Rat beauftragte das Architekturbüro Grub aus Zweibrücken, die dafür notwendigen Arbeiten und erwarteten Kosten zusammenzustellen. Diese Aufstellung bleibt kostenfrei, wenn das Architekturbüro anschließend den Auftrag bekommt, die Sanierung zu betreuen. Die werde, da macht sich die Gemeinde keine Illusion, lange Zeit in Anspruch nehmen. Ob gegen das Büro, das die Arbeiten einst geplant hatte, noch ein Haftungsanspruch bestehe, sei nicht abschließend geklärt, sagte Vatter.

Die Dorfgemeinschaft leidet

Sie wolle das Haus keinesfalls so lange komplett schließen, erklärte die Bürgermeisterin. Sie verwies auf die Corona-Pandemie, in der das Haus lange nicht genutzt werden konnte, was für die Dorfgemeinschaft sehr schwierig gewesen sei. Sie habe deshalb Kontakt zum Bauamt der Kreisverwaltung – das hatte die Prüfung vorgenommen und die Mängel aufgelistet – und zur Bauabteilung der Verbandsgemeinde aufgenommen, um zu klären, was möglich wäre. Von beiden Seiten habe sie signalisiert bekommen, dass das Haus von kleineren Gruppen genutzt werden könne. Für Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen, wodurch das Haus unter die Versammlungsstättenverordnung fällt, ist es vorerst nicht nutzbar.

Ob sie die Nutzungserlaubnis für kleinere Gruppen und eine Haftungsübernahme seitens der vorgesetzten Verwaltungen schriftlich habe, wollte der Beigeordnete Jürgen Trübenbach wissen. Das bekomme man nicht schriftlich und die Haftung bleibe bei der Gemeinde, entgegnete Vatter. Eine schriftliche Vereinbarung würde auch nicht helfen im Fall der Fälle. Einen Staatsanwalt interessiere nicht, ob sie das mündlich oder schriftlich habe. „Die Gemeinde ist Betreiberin des Hauses und als Bürgermeisterin bin ich damit stellvertretend für die Gemeinde verantwortlich“, erläuterte Vatter.

Maximal 50 Personen sind möglich

Große Feiern, Theateraufführungen oder Hochzeiten sind künftig in dem Haus nicht mehr möglich bis die vorliegenden Mängel behoben sind. Bis dahin verantworte sie aber als Bürgermeisterin, dass der Saal oben weiter genutzt werden kann von kleinen Gruppen. Kleine Gruppe heißt bis maximal 50 Personen. Aerobic, Kinderturnen sind so weiter möglich. Auch Ratssitzungen oder mal eine Vereinssitzung – es liegt im Ermessen der Bürgermeisterin, welche Veranstaltungen sie zulässt. Feiern sind nicht möglich.

Konsequenzen haben die Mängel am Gebäude auch für den Bauhof der Gemeinde, der im unteren Gebäudeteil untergebracht ist. Als Lagerstätte kann dieser weiter genutzt werden, aber die Gemeindearbeiter dürfen das vorhandene Büro, das auch als Aufenthaltsraum diente, aus Brandschutzgründen nicht mehr nutzen.

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