Kreis Südliche Weinstraße Zur Sache: Drohne und Sicherheit

Eine Drohne zu kaufen ist zwar derzeit ebenso einfach, wie sie in Betrieb zu nehmen. Ihr Flug macht Spaß, es gibt sie preiswert zu kaufen und ihre Anzahl nimmt stetig zu. Doch es gibt Regeln zum Erhalt der Luftsicherheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Informationsbroschüre zur Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen erstellt. Wer ein unbemanntes Fluggerät fliegen lassen möchte, muss sich zunächst überlegen, ob er es gewerblich oder privat nutzt. Eine private Nutzung in Sport und Freizeit ist nicht genehmigungspflichtig, und die Drohne wird als Flugmodell bezeichnet. Ansonsten wird das Fluggerät „unbemanntes Luftfahrtsystem“ genannt und braucht eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde je nach ihrer Ausstattung in Gewicht, Größe und Antrieb. Grundsätzlich gilt für alle, dass der Datenschutz zu beachten und keine Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden dürfen. Dritte dürfen weder gefährdet, geschädigt, behindert noch belästigt werden. Eine spezielle Versicherung sollte abgeschlossen werden. Besondere Regeln gelten in Kontrollzonen wie Flughäfen und Naturschutzgebieten. Wegen der Unfallgefahr dürfen Fluggeräte nicht außer Sichtweite und über Menschenansammlungen geflogen werden. Die Auflagen sollen wegen zahlreicher Unfälle verschärft und vereinheitlicht werden. |aew

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