Kreis Südliche Weinstraße Zu viel des Guten
„Von Lebensmittelverschwendung hoch drei“ ist bei den Kritikern die Rede. Andere, die einst bei Wein-Übermengen die niedrigen Preise kritisierten und der Mengenregulierung das Wort redeten, haben sich gedreht und wettern jetzt wieder gegen die Mengenregulierung im Weinbau. „Daran ist aber nichts zu drehen“, sagt der pfälzische Weinbaupräsident Reinhold Hörner (Hochstadt). Die RHEINPFALZ sprach mit ihm und dem Vorsitzenden des Kreisverbandes Südliche Weinstraße im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd, Karl-Friedrich Junker aus Impflingen, über die Situation. „Ruhe bewahren, abwarten und genau abwägen: Was braucht der Markt?“, rät Hörner den Winzern. Je Betrieb sei zwar von „sehr unterschiedlichen“ Ernteerträgen auszugehen – insgesamt aber habe „niemand mit solch einer Menge rechnen können“, so Hörner. Schätzungen zufolge ist mit rund 2,4 Millionen Hektoliter zu rechen, das wären knapp zehn Prozent mehr als im zehnjährigen Mittel. In vielen Fällen ist es zu viel des Guten, was Mutter Natur im Weinberg beschert hat. Das sei die eine Seite. Auf der anderen gebe es bei der Weinproduktion gesetzliche Mengenbeschränkungen, die man nicht einfach ignorieren könne und die dazu geschaffen worden seien, die Weinpreise vor dem Absturz zu bewahren. „Die Trauben hängenlassen zu müssen oder gar auf den Boden zu kippen, tut natürlich weh“, meint Hörner. In Weinbergen, die mit eindeutiger Ernteabsicht bewirtschaftet wurden, unterliegen die nicht geernteten Erträge, die am Stock verbleiben oder mit dem Vollernter auf den Boden gerüttelt werden, nicht der Ertragsregelung, informiert Junker. In der Traubenerntemeldung wird die Rebsorte mit „Erntemenge 0“ eingetragen. Übermengen dürfe nur zur Destillation verwendet werden. Wichtig zu wissen sei auch, so Junker, dass in Weinbergen, die aufgrund des geringen Kontingents nicht geerntet werden können, die Trauben auf den Boden geschnitten werden, um die Rebstöcke zu entlasten. Solange Trauben am Stock bleiben, werden diese vom Rebstock versorgt. In Anlagen, die bereits aufgrund der Trockenheit und der hohen Erträge sichtlich gelitten hätten, sei eine Stockentlastung dringend notwendig, um eine bessere Reservestoffeinlagerung in Holz und Wurzel zu ermöglichen, so Junker. Zu dem Hinweis einiger Kritiker, dass etwa in Baden-Württemberg die Erntemenge wegen der guten Qualität und Quantität um elf Prozent erhöht worden sei, weist Hörner darauf hin, dass die seit 1989 geltenden Hektar-Höchstertragswerte zur Steigerung der Weinqualität sowie zum Erreichen einer Stabilität des Weinmarktes in den verschiedenen Weinanbaugebieten unterschiedlich gere-gelt seien. Damals musste sich Deutschland den Brüsseler Forderungen beugen. Es gab damals Befürworter und Gegner. Verschiedene Mengenregulierungsmodelle, je nach Anbaugebiet und Rebsorte, wurden entwickelt. Während das Anbaugebiet Pfalz mit den erlaubten 10.500 Liter bei Qualitätswein, 15.000 Liter bei Landwein und 20.000 Liter Verarbeitungswein die Möglichkeiten ausgeschöpft habe, habe Baden-Württemberg 7000 Liter als Höchstgrenze und könne so in dem Superjahr die mögliche Erntemenge problemlos auf 8000 Liter anheben. Den Vorschlag von Kritiker, die Trauben auf dem Boden des Weinbergs als Lebensmittelverschwendung bezeichnen und die vorschlagen, diese an Tafeln, Kitas oder Schulen zu verschenken greift Junker auf. „Ich würde mich freuen, wenn etwa Schulklassen einen Wandertag dazu nutzen würden, in Absprache mit dem jeweiligen Winzer die Trauben zu ernten und dabei auch das Leben im Weinberg kennenlernten.“