Kreis Südliche Weinstraße Unerlaubtes Nickerchen an der A 65

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„Natürlich ist dies nicht in Ordnung und verkehrswidrig“, sagt Polizeihauptkommissar Norbert Kerth von der Polizeiinspektion (PI) Edenkoben, die auf der A 65 für den Bereich von den Anschlussstellen Haßloch bis Rohrbach zuständig ist. „Doch die Fahrer haben hier auch wirkliche Probleme. Wenn sie ihre Fahrzeit einhalten und die vorgeschriebenen Pausen machen wollen, steuern sie diese Buchten an, da sie von der Raststätte Pfälzer Weinstraße bis nach Karlsruhe sonst keine Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug abzustellen und Pause zu machen.“ Der Polizei werde oft vorgeworfen, nicht für die nötigen Kontrollen zu sorgen. Dies sei nicht richtig, erklärt Kerth. Es werde regelmäßig kontrolliert, doch sei es aus Sicht der Polizei meist nur möglich, die Lkw-Fahrer mit ihren Fahrzeugen von der Autobahn wegzulotsen und dann zum Beispiel zu einem Industrieparkplatz zu schicken. Aber auch funktioniere eben nicht immer. Auf die Frage, wie man Abhilfe schaffen könne, meint Kerth: „Dies ist ein sehr schwieriger Bereich, da immer zwei Sichten aufeinanderprallen. Die Fahrer sitzen auch zwischen zwei Stühlen. Zum einen müssen sie ihre Fahrzeiten einhalten, zum anderen verstoßen sie gegen das Gesetz, wenn sie die Nothaltebuchten nutzen.“ Jeder Fall ist nach Kerths Ansicht individuell zu behandeln. Man könne nicht alle Übeltäter über einen Kamm scheren, da die Sachverhalte mitunter auf den ersten Blick gleich erscheinen, sich aber im Lauf von Befragungen oft anders darstellten. Mitunter seien ausländische Lkw-Fahrer der irrigen Meinung, dass es sich um Parkflächen handele. Eine Patentlösung gibt es seiner Ansicht nach nicht, aber natürlich seien seine Kollegen und er bestrebt, die Nothaltebuchten weitestgehend für Notfälle freizuhalten. Eine teilweise etwas abweichende Ansicht zur Gesamtproblematik vertritt Olaf Molzberger von der PI Wörth. Seine Station ist für den Bereich zwischen der Anschlussstelle Rohrbach und der Rheinbrücke zuständig. „Die Fahrer haben eine Lenkzeit von höchstens vier Stunden und 30 Minuten. In dieser Zeit sollte es doch möglich sein, sich rechtzeitig einen geeigneten Haltepunkt auszusuchen“, so Molzberger. Dass Nothaltebuchten für Pausen genutzt werden, beobachtet er auffallend oft bei Fahrern aus osteuropäischen Ländern. Doch eigentlich sei es überall in Europa verboten, dort zu parken. Das müsste allen Fahrern bekannt sein. Ob sie sich nun bewusst oder unbewusst dort hinstellen, könne aber nicht immer ermittelt werden, so der Polizeibeamte. Dass seine PI durchaus kontrolliere, mache auch folgende Zahl deutlich. In den vergangenen zwei Monaten wurden 96 Beanstandungen registriert. Diese fielen innerhalb des normalen Dienstbetriebes an, ohne dass hierzu eine besondere Order ergangen wäre. „Wir sind da wirklich dran und unternehmen etwas“, sagt der Hauptkommissar. „Aber die Kollegen berichten auch, dass sie recht oft eine Notfallbucht freiräumen, dann weiterfahren – und wenn sie aus der anderen Fahrtrichtung wieder an dieser Stelle vorbeikommen, steht schon der nächste Lastwagen.“ Molzberger erinnert sich an eine Situation, die gerade vor einer Woche passierte. Ein Fahrer wollte seinen Lkw partout nicht von der Nothaltebucht wegfahren. Man habe dann einen Fahrer eines Abschleppunternehmens gerufen, der den Lkw zur nächstgelegenen Parkmöglichkeit fuhr. Den neuen Standort teilte man dem sturen Fahrer mit. Die Kosten für diese Aktion darf er nun selbst, respektive seine Firma, tragen. Über eine Besonderheit weiß Molzberger noch zu berichten. Im Bereich der Polizeiautobahnstation Ruchheim, die von der Anschlussstelle Haßloch bis zum Autobahndreieck Ludwigshafen für die A 65 verantwortlich ist, gibt es diese Problematik so gut wie gar nicht. „Möglicherweise liegt es dran, dass die Lastwagen aus dem Badischen kommend dort schon keine Möglichkeiten haben, Rastplätze oder ähnliches anzusteuern und dann ihre letzte Chance in den Nothaltebuchten direkt über dem Rhein in der Pfalz sehen.“ In einem sind sich die Polizeihauptkommissare Norbert Kerth und Olaf Molzberger allerdings einig: „Die Buchten sind ja schließlich für Notfälle gedacht, was der Name schon überdeutlich macht, also müssen sie genau für diese Situationen auch frei bleiben.“

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